Anonym
29.06.2021 um 08:04 Uhr
In Bayern wurden die Noten in den mündlichen Prüfungen stark angehoben, um einen passenden Durchschnitt am Ende zu bekommen. Politisch so gewollt, um zu sagen, die Prüfungen sind gut gelaufen.
Warum die Noten in völlig anderen Fächern angehoben werden, um die Verschlechterung in Mathe "auszugleichen", lernen wir nicht in der Schule und entzieht jeglicher Logik..
Warum die Noten in völlig anderen Fächern angehoben werden, um die Verschlechterung in Mathe "auszugleichen", lernen wir nicht in der Schule und entzieht jeglicher Logik..
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Prüfungen nächstes Jahr angepasst werden, damit es nicht so viele Beschwerden wie dieses Jahr gibt und damit das Schulministerium weiterhin Recht hat😒
Trotz der schlechten Mathe-Ergebnisse herrscht in Bayern Einser-Flut.
Grund dafür ist die doppelte Günstiger-Regelung. Sie besagte, dass Schüler ihre Leistungen im Ausbildungsabschnitt 12/1 durch die im Abschnitt 12/2 ersetzen konnten – sofern die Noten dann besser waren. Da im Abschnitt 12/2 viel weniger Klausuren (nur Abi-Fächer) geschrieben wurden, fallen die Noten im Abschnitt 12/2 extrem gut aus. D.h. die bayerischen Abiturient:innen konnten eine dieselbe Leistung für ganze zwei Semester anrechnen lassen. Für Weiteres: https://www.merkur.de/bayern/einser-schwemme-beim-abitur-90829629.html
So viel zum angeblich "anspruchsvollen" bayerischen Abitur. Allein die doppelte Anerkennung einer gleichen Leistung ist rechtswidrig.
Und was macht NRW dagegen? Nichts.
Grund dafür ist die doppelte Günstiger-Regelung. Sie besagte, dass Schüler ihre Leistungen im Ausbildungsabschnitt 12/1 durch die im Abschnitt 12/2 ersetzen konnten – sofern die Noten dann besser waren. Da im Abschnitt 12/2 viel weniger Klausuren (nur Abi-Fächer) geschrieben wurden, fallen die Noten im Abschnitt 12/2 extrem gut aus. D.h. die bayerischen Abiturient:innen konnten eine dieselbe Leistung für ganze zwei Semester anrechnen lassen. Für Weiteres: https://www.merkur.de/bayern/einser-schwemme-beim-abitur-90829629.html
So viel zum angeblich "anspruchsvollen" bayerischen Abitur. Allein die doppelte Anerkennung einer gleichen Leistung ist rechtswidrig.
Und was macht NRW dagegen? Nichts.