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kapkanik
Schüler | Niedersachsen
24.04.2009 um 10:38 Uhr
Hey,
ich habe mir mal so überlegt, ob es möglich wäre in z.B. drei der vier Prüfungsfächer mündliche Nachprüfungen zu machen, denn ich bin müdlich in manchen P-fächern viel stärker, als ich es schriftlich bin und daher würde ich behaupten, dass ich die von mir jetzt erreichten Punkte in schriftlichen Klausuren mindestens auch in mündlichen Nachprüfungen erreichen würde und dann vllt mit ein wenig Glück auch besser, als in den schriftlichen Prüfungen sein werde. Daher die Frage, wieviele Mündliche Nachprüfungen darf man machen und wäre es sinnvoll viele zu machen?
Danke im Voraussmile
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#29047
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Black_Dragon2k5
Schüler | Niedersachsen
24.04.2009 um 12:03 Uhr
Hey!

Also soviel ich weiß kannst du dich in jedem der 4 P-Fächern mündlich nachprüfen lassen kannst. Dabei solltest du dir aber im Bilde sein, dass dir die Prüfung auch zum Verhängnis werden kann, selbst wenn du mündlich in den P-Fächern besser bist als schriftlich..

Wenn du es dir wirklich zu traust dann mach es ansonsten würd ich mir das zweimal überlegen, denn die Nachprüfung kann deine Note ja auch runterziehen.
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#29193
 
n1ght
Schüler | Niedersachsen
24.04.2009 um 12:35 Uhr
Also ein Kumpel musste letztes Jahr in drei Nachprüfungen und naja er hat es nicht geschafft. Du musst berücksichtigen, dass du in der mündlichen Prüfung mindestens drei Punkte besser sein musst als in der schriftlichen, um dich in der Abinote um einen Punkt zu verbessern. Also wenn du 4 punkte geschrieben hast musst du mind. 7 haben um 5 zu bekommen.

bei der Nachprüfung zählt:
1/3 = mündliche Prüfung
2/3 = schriftliche Prüfung
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#29256
 
master-d
Schüler | Niedersachsen
26.04.2009 um 10:14 Uhr
Zitat:
Original von n1ght
Also ein Kumpel musste letztes Jahr in drei Nachprüfungen und naja er hat es nicht geschafft. Du musst berücksichtigen, dass du in der mündlichen Prüfung mindestens drei Punkte besser sein musst als in der schriftlichen, um dich in der Abinote um einen Punkt zu verbessern. Also wenn du 4 punkte geschrieben hast musst du mind. 7 haben um 5 zu bekommen.

bei der Nachprüfung zählt:
1/3 = mündliche Prüfung
2/3 = schriftliche Prüfung


Ich denke auch, dass weniger als 3 Punkte etwas bringen können. Wenn mir jetzt zB nur noch ein Punkt in der Gesamtwertung fehlen würde um meinen Schnitt von 2,0 auf 1,9 zu verbessern, dann würde auch 1 Punkt mehr in der mündl. Nachprüfung was bringen, denn das Ergebnis wird nach dieser Formel berechnet:

Berechnungsformel: E = (8 s + 4 m) ÷ 3

E = Prüfungsergebnis; s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung.

Nehmen wir an, ich hätte 10 geschrieben. Das wären 40 Punkte. Wenn ich jetzt aber 11 in einer freiwilligen mündl. Nachprüfung machen würde, dann wären das nach Anwendung der o.g. Formel 41,33 Punkte. Nach abrunden hätte ich nun den einen Punkt, der benötigt wurde um den Schnitt zu verbessern.
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#31504
 
LauraMausi
Schüler | Niedersachsen
27.04.2009 um 08:47 Uhr
aber nehmen sie dann auch die 11 als endergebnis? ich glaub auch man muss 3p besser als das schriftliche also in dem 10p-fall dann müdnlich 13p und dann hättest du insgesamt 11p und somit wärst du von 2,0 auf 1,9.
bei mir ist es ähnlich,also denke ich, haben ja die ergbenisse noch nciht. und ich würde auch gerne nochmal genauer wissen inwiefern ich die punkte nach oben ziehen kann.
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#32435
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BBCodes