Niedersachsen – Abitur Forum:
Jemand erwischt worden?Abitur Forum
Nö, bei uns auch nicht Zumindest nicht das ich wüsste.
__________________P1: Mathe 15!!!
P2: Chemie 12 xD
P3: Englisch wow: 10!!!
P4: Biologie 8
P5: Religion 12 points
Schnitt: 1,7!
P2: Chemie 12 xD
P3: Englisch wow: 10!!!
P4: Biologie 8
P5: Religion 12 points
Schnitt: 1,7!
Zitat:
Original von Weeder
Handyabgabe und so wurde bei uns nicht ganz so ernst genommen xD
Nen paar hatten also noch ihr Iphone dabei und naja ... ich weiß von nichts
Handyabgabe und so wurde bei uns nicht ganz so ernst genommen xD
Nen paar hatten also noch ihr Iphone dabei und naja ... ich weiß von nichts
Bei uns ähnlich :o
Zitat:
Original von maxfield
immer schön dran denken: das erste jahr Abi ist inkl. Probezeit, also nicht nach der Abientlassung mit Mogeleien prahlen
immer schön dran denken: das erste jahr Abi ist inkl. Probezeit, also nicht nach der Abientlassung mit Mogeleien prahlen
Es sind sogar zehn Jahre, in denen das Abi noch aberkannt werden kann, wenn Betrug bewiesen werden kann.
Zitat:
Original von booleyhook
[...]Es sind sogar zehn Jahre, in denen das Abi noch aberkannt werden kann, wenn Betrug bewiesen werden kann.
[...]Es sind sogar zehn Jahre, in denen das Abi noch aberkannt werden kann, wenn Betrug bewiesen werden kann.
Bei so einer Aussage ist es immer ganz wichtig, die Quelle mit anzugeben
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Zitat:
Original von Kollegah
leute, mala hat recht.
leute, mala hat recht.
Zitat:
Original von Malabar
Bei so einer Aussage ist es immer ganz wichtig, die Quelle mit anzugeben
Zitat:
Original von booleyhook
[...]Es sind sogar zehn Jahre, in denen das Abi noch aberkannt werden kann, wenn Betrug bewiesen werden kann.
[...]Es sind sogar zehn Jahre, in denen das Abi noch aberkannt werden kann, wenn Betrug bewiesen werden kann.
Bei so einer Aussage ist es immer ganz wichtig, die Quelle mit anzugeben
Also ich hab hier die "Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe" vom 12.04.2007 vor mir liegen und darin steht:
"Wird nach Aushändigung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife eine Täuschung bekannt, so kann die Schulbehörde nur innerhalb eines Jahres seit dem Tag der Mitteiltung des Gesamtergebnisses der Prüfung die Abiturprüfung für nicht bestanden erklären"
Also nichts von wegen 10 Jahre.
Zuletzt bearbeitet von MarySue am 11.06.2010 um 23:48 Uhr
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