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Julandi
Schüler | Nordrhein-Westfalen
26.04.2015 um 20:14 Uhr
Hallo!
Die Frage nach der stationären Verteilung in der Matrizen-Aufgabe mit der Wolfspopulation (Teilaufgabe c(2) und c(3)) wurde ja bereits hier im Forum rege diskutiert.
Auch wenn einige von euch das im Unterricht vielleicht behandelt haben, strenggenommen steht es für den GK nicht in den Richtlinien. Aufmerksam geworden auf diese Ungereimtheit bin ich durch diesen Artikel:
Wieder dieselbe (Fixvektor-)Panne wie 2014?
Es gab immerhin 11 Punkte für diese beiden Aufgabenteile. Das könnten bei dem ein oder anderen ganz wichtige Punkte sein.
Falls euer Schnitt oder das Bestehen des Abiturs bei euch also an einigen Punkten scheitert, könnte man ja sich mit anderen Schülern in ähnlicher Situation zusammentun und über ein gemeinsames Vorgehen (Sammelklage) nachdenken.
Das Thema steht nicht in den Richtlinien. Also müssten eure Lehrer es nicht unterrichten und ihr könntet es nicht wissen...

Liebe Grüße und viel Spaß beim diskutieren!
Zuletzt bearbeitet von Julandi am 01.05.2015 um 08:34 Uhr
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#311788
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Tobi_W
Schüler | Nordrhein-Westfalen
27.04.2015 um 11:04 Uhr
Hallo, sehe ich genauso!
Wer durch diese Aufgabenstellung, welche ja offenkundig nicht gerechtfertigt war einen Nachteil erfährt, sollte in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Ich finde es unverantwortlich, dass dieser Fehler, welcher nicht erst seit dieser Klausur bekannt ist, nicht korrigiert wird, sondern weiterhin ohne Rechtfertigung verwendet wird.
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#311920
 
Hosti
Schüler | Nordrhein-Westfalen
27.04.2015 um 22:10 Uhr
Hallo zusammen,

mich ärgert das Fixvekorthema wahnsinnig und ich habe es auch über die letzten Jahre verfolgt. Dieses Jahr war ich dann an der Reihe. Mein Lehrer hat zwar zum Glück die Klausur ohne Fixvektor ausgewählt, aber ich finde es trotzdem unmöglich das rein zu nehmen. Habe mich daher mal aus Interesse bei der Landes SV schlau gemacht.

Ich zitiere aus der netten und ausführlichen Antwort:

" [...] Zum besseren Verständnis werfen wir einmal gemeinsam einen Blick auf die Abituraufgaben aus dem Jahr 2014 (s. Anlage). Oft kommt es vor, dass sich die Aufgaben des Grund- und Leistungskurses in vielen Bereichen überschneiden. In der Version des Leistungskurses heißt es:
"(b) (2) Untersuchen Sie, ob es eine von (0 0 0) verschiedene stationäre Verteilung gibt.".

Dagegen lautet die Aufgabe des Grundkurses:
"(b) (1) Untersuchen Sie, ob es eine von (0 0 0) verschiedene stationäre Verteilung gibt, d. h. eine Verteilung, die sich innerhalb eines Jahres nicht ändert."

Wie Du erkennen kannst, wird hier versucht, den Grundkurs-SchülerInnen mit Hilfe eines Nebensatzes zu erklären, um welches "Phänomen" es sich bei einer stationären Verteilung handelt und sie auf den korrekten Rechenweg hinzuweisen. Damit kann man davon ausgehen, dass vom Grundkurs ein Transfer der im Unterricht erlernten Kenntnisse erwartet wird. Ich habe Dir im Anhang ein Bild von einem möglichen Rechenweg beigefügt.

Wie Du erkennen kannst, ist es nicht zwangsweise erforderlich zu wissen, was ein Fixvektor / eine stationäre Verteilung ist, um die Aufgabe lösen zu können. [...]"


Also das Ende vom Lied: Man kann die Problematik zwar nachvollziehen, sieht jedoch keinen Verstoß gegen die Vorgaben.. Meine persönliche Meinung dazu bleibt aber unverändert...
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#312457
 
AlexanderHelmut
Freiwilliger Helfer | Nordrhein-Westfalen
28.04.2015 um 06:15 Uhr
Das sind ja Oberschlaumeier und Super-Mathematiker bei der Landesschülervertretung (LSV)!

Ich gehe im folgenden davon aus, dass die von Hosti zitierte Antwort der Landes-SV authentisch ist.

Angesichts des Artikels "Unstimmigkeit im NRW-Zentralabitur 2014 (Mathematik Grundkurs)" (online hier) auf Schule intakt greift die Antwort der LSV zu kurz und lässt wesentliche Fragen offen.

Es ist bemerkenswert, dass die Institution, die die Interessen der Schüler zu vertreten hat, fragwürdige und problematische Aufgabenstellungen im Zentralabitur rechtfertigt -- als ob sie die Anwältin des Schulministeriums wäre.

Auch wenn die Fixvektorpanne 2014 auf "Schule intakt" ausführlich beschrieben ist, werde ich die Antwort der LSV hier in Kürze genauer unter die Lupe nehmen und in Frage stellen.
Zuletzt bearbeitet von AlexanderHelmut am 28.04.2015 um 05:18 Uhr
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#312497
 
Hosti
Schüler | Nordrhein-Westfalen
28.04.2015 um 15:29 Uhr
Zitat:
Original von AlexanderHelmut
Es ist bemerkenswert, dass die Institution, die die Interessen der Schüler zu vertreten hat, fragwürdige und problematische Aufgabenstellungen im Zentralabitur rechtfertigt -- als ob sie die Anwältin des Schulministeriums wäre.


Genau das war mein erster Gedanke!

Man könnte es noch so sehen, dass die versuchen uns die Regelungen des Ministeriums zu erläutern, dabei wird jedoch mehr verteidigt als kritisch hinterfragt. Auch ich bin nach wie vor empört über diese Aufgaben...

Zitat:
Original von AlexanderHelmut
[...] werde ich die Antwort der LSV hier in Kürze genauer unter die Lupe nehmen und in Frage stellen.


Ich bin gespannt auf deine genaueren Kommentare! smile
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#312753
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