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BeAggro
Schüler | Nordrhein-Westfalen
06.06.2013 um 19:29 Uhr
Für den Anwalt würd ich mich mit meinen Eltern zusammensetzen und sieh gefälligst zu das du Zeugen bekommst die bestätigen das der Lehrer ihnen die Themen vorher gesagt hat.Je mehr Zeugen desto besser die Chancen das du gewinnst.
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#259340
 
N***2
ehm. Abiunity Nutzer
06.06.2013 um 22:35 Uhr
Anwaltskosten übernimmt die Rechtschutzversicherung (wenn ihr eine habt).

Könnte mir aber gut vorstellen, dass du auch dann nicht wiederholen darfst und eher der Lehrer seinen Job los ist wenn er Pech hat.

Das beste was du machen kannst ist die Nachprüfungen so gut wie möglich zu absolvieren
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#259360
 
Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
06.06.2013 um 23:05 Uhr
Nochmal: Selbst wenn es Unrecht ist, gibt es deswegen keinen Anspruch auf irgendwas - ich bin kein Jurist, aber du kannst ja selber nachforschen.
Die Schule selbst hat nicht die Möglichkeit, die Prüfung wiederholen zu lassen. Der Lehrer wird sich, wie ich geschrieben habe, erklären müssen, jeder wird sich aber fragen, wie eine Prüfung mit 2P. bewertet werden kann, wenn der Prüfling vorher tatsächlich immer auf 10P. stand. Das wird dann laut Prüfungsprotokoll mit erheblichen fachlichen Mängeln in der Prüfung begrünndet, die ja wohl auch vorhanden waren, wenn 3 Prüfer zu diesem Ergebnis gekommen sind. Ich glaube, die Chancen stehen bei 1%. Seinen Job wird der Lehrer deswegen wohl kaum los.
Ich stimme Nova zu: Energie lieber in die Nachprüfungen investieren.
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#259365
 
Y***h
ehm. Abiunity Nutzer
06.06.2013 um 23:06 Uhr
kann ich auch nach den nachprüfungen den anwalt herholen? (falls ich nicht bestehe)
kann er mir die prüfungsnote nicht auch einfach hochsetzen und sagen es war ein fehler in der benotung seinerseits?
Zuletzt bearbeitet von Yakufisch am 06.06.2013 um 23:08 Uhr
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#259366
 
BeAggro
Schüler | Nordrhein-Westfalen
07.06.2013 um 15:23 Uhr
Du kannst in Deutschland alles und jeden anzeigen und anfechten , jederzeit.
Es muss nur begründet sein und der Anwalt muss auch optimistisch sein.
Nun gut das mit dem Unrecht usw. ist so eine Sache.Hast du selbst denn mit dem Lehre rüber ein Thema im Emailverlauf gesprochen?
Hat er dir eventuell explizit gesagt lern das und das und genau das kam dann nicht ran?
Denn wenn das der Fall wäre,dann hat dich dein Lehrer auf eine falsche Bahn von sich aus geführt und dich somit negativ beeinflusst und das ist als Anzeigegrund mehr als genug und das wird auf jedenfall durchkommen.
Denn Lehrern ist es eigentlich verboten Schülern zu sagen was vorkommen kann usw. weil die Schüler dann psychisch voll auf diesem einen Gebiet hängen und den Rest komplett ausblenden.
Der Lehrer darf dich also nicht negativ beeinflussen.
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#259413
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BBCodes