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Y***h
ehm. Abiunity Nutzer
05.06.2013 um 20:24 Uhr
Zitat:
Original von Guru
[quote]Original von Yakufisch
Auch wenn du es sicher nicht hören möchtest: Niemand fällt durch, weil er in einer Prüfung nicht gut war.


Wenn ich auch wirklich schlecht wäre würde ich nichts dagegen sagen, aber ich hatte die letzten 4 Halbjahre durchgehend 10 Punkte.
Naja yolo ich geh für Nachprüfungen lernen.
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#259252
 
BeAggro
Schüler | Nordrhein-Westfalen
06.06.2013 um 15:45 Uhr
So ganz klare Sache was nun zu tun ist.Die Lehrer erlauben sich einfach viel zu viel und das geht irgendwann zu weit.
Du ziehst dir einen Anwalt heran , ob du oder deine Eltern is egal.
Diesem schilderst du den Verlauf und legst ihm die vorhandenen Emails hin.
Ganz wichtig ist das du diesen Schritt auch wirklich machst und nicht Angst davor hast , es geht schließlich um dein Abi.
Danach gehst du zur Schule und sagst das du rechtliche Schritte eingeleitet hast und sie in den nächsten Tagen einen Brief von deinem Anwalt erhalten.
In dem Moment fängt erst das Umdenken der Lehrer statt, vorher passiert nichts.
Wenn es wirklich so ist,dass die anderen Schüler einen Vorteil gegenüber dir hatten dann hast du so gut wie gewonnen.
Das oberste Gesetz im Abitur ist : Gleiche Vorraussetzungen und Bedingungen für alle.

Ich empfehle es dr , mach den Lehrern Druck.Wenn dann in der Schule rumgeht das ein Lehrer angezeigt worden ist,dann wird sich dieser auch schlechter fühlen.
Wenn du durchkommst wirst du sowieso von Lehrern geprüft die irgendwo anders herkommen.
Brauchst dir da eigentlich keine Sorgen zu machen.

Auf jedenfall musst du etwas tun!
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#259314
 
Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
06.06.2013 um 18:02 Uhr
Zitat:
Original von BeAggro
Wenn es wirklich so ist,dass die anderen Schüler einen Vorteil gegenüber dir hatten dann hast du so gut wie gewonnen.
Das oberste Gesetz im Abitur ist : Gleiche Vorraussetzungen und Bedingungen für alle.


Das stimmt nicht. Es gibt in Deutschland den juristischen Grundsatz, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Heißt im Klartext, dass du nicht verlangen kannst, dass sich bei dir an Absprachen gehalten wird, weil das bei Mitschülern auch der Fall war, wenn die Absprachen selbst gar nicht zulässig sind.
Möglich ist auf jeden Fall, dass der Lehrer sich schulintern für die Absprachen rechtfertigen muss, aber du wirst keinen Vorteil haben.
Zuletzt bearbeitet von Guru am 06.06.2013 um 18:05 Uhr
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#259332
 
Y***h
ehm. Abiunity Nutzer
06.06.2013 um 18:34 Uhr
Würde das mit dem Anwalt nun was bringen, oder wäre das Geldverschwendung? Muss ich überhaupt was zahlen? In juristischen Dingen habe ich leider gar keine Erfahrung, da ich noch nie in heikle Angelegenheiten gekommen bin.
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#259334
 
Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
06.06.2013 um 18:44 Uhr
Natürlich musst du bezahlen, wenn du den Rat eines Anwalts einholst, er arbeitet ja für dich, wenn er dich berät.
Die maximalen Kosten für das erste Gespräch sind gesetzlich festgelegt, musst du mal recherchieren.
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#259336
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BBCodes