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sarahbella
Schüler | Nordrhein-Westfalen
12.05.2011 um 13:19 Uhr
Hallo ihr Lieben!

Ich habe Philo als 3. Fach und habe mit Rechtsphilosophie angefangen Hobbey udn Locke sind kein Problem. Allerdings verstehe ich bei Kant ab der 2. Präliminarartikel nichts mehr :/

im 1. wird ja zwischen echten und unechten Staat unterschieden und was zu einem echten frieden dazugehört...


Kann jemand mir die anderen 5 Artikel in "normalen Deutsch" zusammen fassen bzw erklären?! großes Grinsen

Ich wäre euch sehr dankbar!


Liebe Grüße Sarah
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#164696
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-Lioba-
Schüler | Nordrhein-Westfalen
12.05.2011 um 14:06 Uhr
Also, das wird nen bisschen länger.

Kant hat seinen Entwurf ja in 6 Präliminarartikel und 3 Definitivartikel unterteilt.

Die Präliminarartikel geben die VORAUSSETZUNG für Frieden, durch die Definitivartikel wird letztendlich Frieden geschaffen, denn für Kant ist Friede nicht die Abwesenheit von Krieg, da sonst auch ein Zustand wie im kalten Krieg als Friede gelten würde (es wurde ja nicht direkt geschossen)

Ich hab jetzt irgendwie keine Lust das alles nochmal hier hin zu schreiben. Gib mir mal deine e-mailadresse (wer sonst noch will auch noch) dann kann ich dir das schicken und wenn du dann noch Fragen hast kannst du ja fragen.
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#164713
 
vimy
Schüler | Nordrhein-Westfalen
12.05.2011 um 18:55 Uhr
Kant:

der gute Wille:
*Ethik beruht auf Vernunft/Besinnung
*"guter Wille" an sich gut
*andere Talente können sowohl gut als auch schlecht sein (Bsp: Intelligent - entweder Mittel gegen Krebs erfinden, oder Bombe bauen)
*der gute Wille ist das höchste Gut
*ist nicht durch die Wirkung gut, sondern allein durch das "wollen"

Handlungen:
*Handlungen sind gut, wenn sie rein aus Pflicht bestehen und nicht nach Neigung getan werden
*moralisch wertvoll, wenn man von allen Neigungen absieht
*wenn Handlung aus Pflicht geschieht, müssen alle Neigungen abgesondert werden
*der wahre sittliche Wert einer Handlung ist wichtig
*eigene Glückseligkeit sichern ist Pflicht
-> in der praktischen Ethik müssen Maxime gefunden werde, die in sich wiederspruchsfrei sind und mit dem Willen übereinstimmen

Pflicht:
*ist an guten Willen gebunden
*wenn einer guten Hanlung jegliche Neigung fehlt -> Vernunft-> eigenes Gesetz
*nur Handlung aus Pflicht hat moralischen Gehalt

Maxime:
*eigenes Prinzip zu handeln
*selbst auferlegte Gesetze
*gehen aus Neigungen hervor
*subjektive Prinzipien

Imperative:
*allgemein gültig (du sollst)
*man kann, muss aber nicht befolgen
*aus Vernunft entwickelt, nicht inhaltlich bestimmt

Auf den Willen wirken Vernunft, und Neigung, die Neigung wird durch Vernunft unterdrückt (Autonomie)

Gesetethik:
*niemals anders handeln als man es sich für sich selbst wünscht
*Maxime (Handlungsgrunsätze) setzen, die allgemein gültig werden können (Kosenquenzen in betracht ziehen)
*handle nach den jenigen Maximen, wo du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werden

Würde:
*Achtung vor anderen
*Anerkenntnis Recht zu existieren
*Würde verletzt wenn anderen für eigene Zwecke benutzt

Freiheit:
*erst wenn eigene Gesetze gemacht werden und eingehalten werden

Autonomie:
*Selbstbestimmung
*Freiheit Außeneinflüsse abzulegen
*Mensch als Selbstzweck und nicht als Mittel

Vernunft:
*Fähikeit der Selbsterkenntnis/Wertentscheidung

Kategorischer Imperativ:
*Handle nach den jenigen Maximen,...
*Hilfsmittel/Leitfaden zur Selbstüberprüfung, um moralische Regeln für das eigene Handeln aufzustellen
*Sicherung Autonomie
*immer gültig! Vernünftiges, Neigungsfreies Abwägen durch Allgemeingültigkeit -> Sicherstellen der Menschenwürde
*Würde gegeben, wenn nicht nach fremden Regeln leben, sondern nach eigenen (dann hält man sich auch dran)

Zweck:
*Das was durch bewussten Einsatz von Mitteln in Handlung geplant/verfolgt wird
Mittel:
*Handlungsweisen, die geeignet sind, verfolgte Zwecke herbeizuführen

Der Rechsstaat - "bürgerliche Republik"

Kritik an Hobbes:
Mensch darf Rechte nicht an Regenten abgeben müssen -> Forderung nach persönlicher Freiheit
Einhaltung der individuellen Freiheit, aber freiwillige Beschränkung derselben, um auch Schutz vor anderen zu gewährleisten
Bürgerliche Verfassung ist ein Verhältnis für Menschen, die unter Zwangsgesetzten stehen, weil die Vernunft es so will

Staat:
Der bürgerlich rechtliche Zustand gründet sich auf:
1. Freiheit jedes Mitgliedes als Mensch
*jeder darf nach seiner Auffassung glücklich werden, sofern er die Freiheit des anderen nicht einschränkt
*der Starke soll eine vaterländische Regierung haben, welche die Bürger schützt und deren Freiheit gewährleistet
2. Jedes Mitglied muss jede Position und Stufe der Gesellschaft erreichen können
*Gleichheit alle Untertanen!
3. Selbstständigkeit der Bürger durch Stimmrecht
*dieRechtsstaatlichkeit ist das oberste Gebot des Staates
*sichert das Gemeinwohl
*dadurch kann jeder Glückseeligkeit erreichen

das ist das was ich so zu Kant hab...großes Grinsen vielleicht kann ja jemand was davon gebrauchen..

achja die E-Mail hätte ich auch gern smile
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#164861
 
sarahbella
Schüler | Nordrhein-Westfalen
13.05.2011 um 12:44 Uhr
Woooow vielen Dank ihr habt mir echt sehr weiter geholfen!!!!


Lg Sarah
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#165053
 
Afrael
Schüler | Nordrhein-Westfalen
13.05.2011 um 12:49 Uhr
Zitat:
Original von vimyachja die E-Mail hätte ich auch gern smile

Ebenso.
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#165054
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BBCodes