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kamikazemädchen
Schüler | Niedersachsen
23.04.2008 um 17:37 Uhr
Zitat:
Original von devian
Zwei Gründe die mir einfallen:

1) Die Abiklausuren dürfen erst ein Jahr später eingesehen werden und die Klagefrist endet nach einem Jahr. Teorethisch könnte nun ja jemand mit dem Erwartungshorizont und seiner 0 Punkte Arbeit einklagen, dass er doch mindestens den Punkt XY, welcher im Erwartungshorizont vermerkt ist, geschrieben hat und somit Anrecht auf eine bessere Note hat. Die Folge wären viele Klagen und viel Zeit und damit Geld.


Achwas?! Das wusste ich ja garnicht.. Ich hab immer gedacht, ich krieg dann am 17.Juni meine Ergebnisse und meine Prüfung wieder wie nach jeder anderen Klausur auch geschockt
Da haben mich meine LeErkräfte ja mal wieder bestens aufgeklärt Augenzwinkern
Find ich aber sehr heftig.. so wirds ja garnicht möglich, seinen Abischnitt überhaupt irgendwie anzufechten. Klar kann ich mir auch vorstellen, dass einige ihr Abi einklagen, um nen besseren Schnitt zu bekommen und suchen dann Fehler in der Bewertung wie die Nadel im Heuhaufen. Nur wenn jetzt mal jemand mit was ernsthaftem sein Abi einklagen müsste, hat der ja keine Chance mehr dazu oder sehe ich das falsch?


Zitat:
2) Das Kultusministerium will die Erwartungshorizonte an die Verleger verkaufen.


Immer aus allem Geld machen -.-


Mein Oberstufenkoorintor hat noch hinzugefügt, dass die Erwartungshorizonte wohl nie an Schüler rausgegeben werden dürfen und eigentlich nur für die Lehrer und zur Bewertung bestimmt sind. jetzt wird mir ja einiges klar böse
Zuletzt bearbeitet von kamikazemädchen am 23.04.2008 um 17:38 Uhr
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Abi Winehouse - Nach 13 Jahren endlich clean!
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#7826
 
lupo
Schüler | Niedersachsen
23.04.2008 um 17:47 Uhr
Ist es nicht so das man BIS zu einem Jahr später seine Klausuren ansehen darf?

Eine aus unserem Jahrgang hats nämlich letzes Jahr nicht gepackt und hat sihc ihre Klausuren auch noch mal im Februar oder so angeguckt und ich miene es wären schon mehrere ehemalige 13-er wieder dagewesen, um sich die noch mal anzugucken, weil es nach einem Jahr nicht mehr möglich ist. Danach werden sie archiviert... zusammen mit dem anderen Krams den man so in seiner Schulzeit fabriziert hat...
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#7843
 
Karotte
Schüler | Niedersachsen
23.04.2008 um 17:50 Uhr
Zitat:
Original von devian
Zwei Gründe die mir einfallen:

1) Die Abiklausuren dürfen erst ein Jahr später eingesehen werden und die Klagefrist endet nach einem Jahr. Teorethisch könnte nun ja jemand mit dem Erwartungshorizont und seiner 0 Punkte Arbeit einklagen, dass er doch mindestens den Punkt XY, welcher im Erwartungshorizont vermerkt ist, geschrieben hat und somit Anrecht auf eine bessere Note hat. Die Folge wären viele Klagen und viel Zeit und damit Geld.

2) Das Kultusministerium will die Erwartungshorizonte an die Verleger verkaufen.


hängt das nicht von der schule ab?
ich bin auf einem abendgym und da ist es so, dass wir bis ein jahr nach der klausur unter aufsicht, diese uns anschauen können. danach natürlich ewt auch aber dann ohne die erläuterungen uect der lehrer.
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#7847
 
Shanky
Schüler | Niedersachsen
23.04.2008 um 17:55 Uhr
bei uns gibts ein tag, der auch angeblich vom Kultusministerium vorgegeben wird, an dem man die geschrieben klausuren mit bewertung einsehen kann. der is am 13. September 2008m und zwar nur an dem tag.

ziemlich spät, da hat bestimmt keiner zeit dazu und wo der termin genannt wird, ist mir auch schleierhaft. und das man bis dahin seine bewertung nicht nachvollziehen kann, ist ebenso dreist.
Zuletzt bearbeitet von Shanky am 23.04.2008 um 17:58 Uhr
1
#7853
 
devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
23.04.2008 um 17:58 Uhr
Kann sein, dass es Schulintern geregelt wird. Bei uns ist es auf jeden Fall so.
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devian (Julius)
0
#7858
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BBCodes