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devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
22.04.2008 um 22:42 Uhr

Infos zu den Erwartungshorizonten und Klausuren der Abiturprüfungen 2008 in Niedersachsen



Ankündigung vom 2.6.2008:

Wie uns vom niedersächsischen Kultusministerium leider mitgeteilt wurde, verstößt die Veröffentlichung von Klausuren gegen geltendes Recht.
Dieses Recht liegt nicht beim Kultusministerium selbst, sondern bei den Urhebern der in den Klausuren verwendeten Materialien.
Wie uns zugetragen wurde ist es im Rahmen einer Prüfung den Prüfenden rechtlich gestattet sich auf Materialien Dritter zu beziehen ohne vorher das Copyright erwerben zu müssen. Im Falle einer Veröffentlichung jedoch muss dieses Copyright erworben werden!
Dieser Vorgang kostet Zeit, Kapital und Personal, die wir, im Gegensatz zu den Verlegern, gegenwärtig leider nicht aufbringen können.

Daher liegt es an Euch, mit Euren Freunden und anderen Usern ggfls. untereinander zu kommunizieren um Euch mit den Klausuren und Erwartungshorizonten auszutauschen. Eine Plattform für den Austausch von E-Mail Adressen oder Dateien, z. B. via PN l kann weiterhin dieser Thread sein!

Speziell zu den Erwartungshorizonten:

Für das nicht-herausgeben der Erwartungshorizonte erhielten wir unteranderem die Begründung, dass die Erwartungshorizonte seitens der Schüler oft missverstanden werden und folglich Reaktionen auslösen, die die Schüler stark verunsichern würden. Diese Reaktionen seien jedoch einerseits überflüssig und zudem wegen des Missverstehens unbegründet.
Das Missverständnis liege in der fälschlichen Annahme, dass die Erwartungshorizonte bei der Bewertung als Bewertungsmaßstäbe zu verstehen seien. Richtig sei allerdings, dass die Erwartungshorizonte lediglich Richtlinien für die Bewertung darstellen.
Etwaige Schlüsse führen jedoch häufig zu den oben erwähnten und oft als negativ zu bewertenden Reaktionen.




Zum Schluss noch ein Zitat aus unserem Impressum:

,,Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter […] nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen, oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.''




Derzeit sind folgende Erwartungshorizonte und Teste im Umlauf:

  • Deutsch LK - vollständig
    • Vorschlag 1: Klausur und Erwartungshorizont vorhanden
    • Vorschlag 2: Klausur und Erwartungshorizont vorhanden
  • Deutsch GK - vollständig
    • Vorschlag 1: Klausur und Erwartungshorizont vorhanden
    • Vorschlag 2: Klausur und Erwartungshorizont vorhanden
  • Politik - WirtschaftLK
    • Vorschlag 1: Erwartungshorizont vorhanden Klausur fehlt noch!
    • Vorschlag 2: Erwartungshorizont vorhanden Klausur fehlt noch!
26
#7428
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Malabar
Super Moderator | Niedersachsen
23.04.2008 um 16:06 Uhr
Hmm die Leute kapierens nicht mit den Bedankungen...
__________________

Zitat:
Original von Kollegah
leute, mala hat recht. smile
4
#7734
 
kamikazemädchen
Schüler | Niedersachsen
23.04.2008 um 16:48 Uhr
Ich habe gestern nach unserer Pädagogik-Psychologie Prüfung meine Lehrerin gefragt, ob sie mir eventuell den Erwartungshorizont aushändigen könnte.

Ich bekam als Antwort, dass wohl das Niedersächsische Kultusministrium gestern ne Mail an alle Schulen geschickt hat mit dem dringenden Verbot, Erwartungshorizonte rauszugeben.

Weiß jemand evtl näheres dazu und kann mir jemand sagen, warum das "verboten" ist? Normalerweise sind doch die jeweiligen Klausuren geschrieben.. Wo ist denn deren Problem?
Zuletzt bearbeitet von kamikazemädchen am 23.04.2008 um 16:49 Uhr
__________________

Abi Winehouse - Nach 13 Jahren endlich clean!
0
#7778
 
Monkey_Business
Schüler | Niedersachsen
23.04.2008 um 16:56 Uhr
Wo genau das Problem liegt, kann ich dir leider auch nicht sagen, ich weiß nur auch, dass es so sein soll.
Meine Lehrer haben sich nämlich auch geweigert, uns Infos zu geben.
Ich halte das auch für völlig sinnfrei und pädagogisch taktisch unklug, vor allem, wenn man das eingehende Zitat von Devian in diese Argumentation mit einbezieht!

Erklärungsversuche waren, dass die Abiklausuren eben auch der Geheimhaltung unterliegen, wie die Erwartungshorizonte....
Beißt sich nur mit der tatsache, dass die ja in diesen Heften veröffentlicht werden, zusammen mit originalen Prüfungsaufgaben.

By the way, theoretisch dürfen die Schüler mit niemandem, nicht mal untereinander, über die Prüfungen sprechen, faktisch hält sich keiner dran smile
__________________

ABIioten - Wenn Spacken das ABI packen
0
#7786
 
devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
23.04.2008 um 17:25 Uhr
Zwei Gründe die mir einfallen:

1) Die Abiklausuren dürfen erst ein Jahr später eingesehen werden und die Klagefrist endet nach einem Jahr. Teorethisch könnte nun ja jemand mit dem Erwartungshorizont und seiner 0 Punkte Arbeit einklagen, dass er doch mindestens den Punkt XY, welcher im Erwartungshorizont vermerkt ist, geschrieben hat und somit Anrecht auf eine bessere Note hat. Die Folge wären viele Klagen und viel Zeit und damit Geld.

2) Das Kultusministerium will die Erwartungshorizonte an die Verleger verkaufen.
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devian (Julius)
1
#7812
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BBCodes