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Neraniel
Schüler | Niedersachsen
04.05.2009 um 16:22 Uhr
es ist ein unterschied zwischen textwiedergabe und wiedergabe der meinung des autors.. bei zweiterem kann man sich fast komplett vom text lösen!
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Es steht dir frei zu gehen, doch wenn du gehst, wird deine Seele mir gehören..
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#40074
 
Shunsaku
Schüler | Niedersachsen
04.05.2009 um 18:20 Uhr
Also wir müssen alles mit Zeilenangaben belegen. Zitate sind nicht Pflicht, aber wenn es sich anbietet dürfen wir die natürlich benutzen (außer bei einer reinen Wiedergabe).
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#40210
 
Qou89
Schüler | Niedersachsen
04.05.2009 um 21:04 Uhr
"Geben Sie die im Text aufgezeigte Position in eigenen Worten wieder"
=> losgelöst vom Text; einzelne verweise auf markante stellen (vgl. Z. xx)

"Fassen Sie den Inhalt in wenigen Sätzen/kurz zusammen"
=> Beschränkung auf Kernaussagen und gröbste Struktur. Völlig losgelöst von einzelnen Zitaten. Auf markante Stellen wird direkt hinter den Aussagen verwiesen. (Z. xx)

"Geben Sie den Inhalt wieder"
=> Text nahe Inhaltsangabe. Darf jedoch trotzdem nicht in einer Nacherzählung enden. Es werden viele Zitate & Phrasen des Textes übernommen und der eigene Text um die Zitate herumgebastelt.

Ich denke, dass das erste drankommen wird. Das Zweite hatten wir schon einige Male in Kombination mit Vergleichs-/Abwägungsaufgaben in Klausuren.

Der dritte Fall ist meiner Meinung nach nicht Oberstufen würdig. Da ist kein Anspruch dran und es ist wird kein Können abverlangt.

Einen Text kann jeder wiedergeben, das Beschränken auf wichtige/elementare Argumente/Aspekte stellt die Schwierigkeit dar.

Die reine Reproduktion wird immer im AFB (Anforderungsbereich) I angesiedelt sein. Also relativ wenig Punkte geben.

mfG
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#40380
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BBCodes