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Passi99
Schüler | Hessen
16.02.2017 um 19:57 Uhr
Hallo,

ich habe jetzt schon viele Leute und Lehrer gefragt, aber die Antworten sind immer wieder unterschiedlich.. Auch auf diversen Internetseiten finde ich immer wieder andere Antworten, weshalb ich jetzt mal hier fragen möchte und hoffe jemanden zu finden, der sich 100% sicher ist.
Man hat laut dem hessischem Kultusministerium 6 mal die Möglichkeit zu unterpunkten, wenn's am Ende mehr als 6 mal geworden ist , war's das. Die Frage ist jetzt, ob mit diesen 6 mal die Leistungen gemeint sind, die man einbringt, oder ob die gemeint sind, die man nicht einbringt.
Das heißt: Kann ich zum Beispiel 4 mal Deutsch GK unterpunkten (werden natürlich alle eingebracht) und zusätzlich 4 mal Geschichte GK (die letzten beiden Halbjahre werden eingebracht)? Das wären dann ja 6 Stück, die ich einbringen muss und 2, die ich nicht einbringen muss. Manche Leute sagen, es wird nur das gezählt, was man einbringt und andere sagen, dass auch die gezählt werden, die man nicht einbringt.

Wäre schön, wenn mir das jemand mit Sicherheit beantworten kann smile Mir ist klar, dass die Minderleistungen nicht 0 Punkte sein dürfen. Anbei dann auch noch eine kleine Frage: Wenn ich 0 Punkte in einem Fach habe, das ich nicht einbringen muss/will, bestehe ich das Abitur dann auch nicht? Oder zählt hier nur das, was ich einbringe^^?

Danke schon mal und schönen Abend noch!
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#349840
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A***4
ehm. Abiunity Nutzer
19.02.2017 um 11:43 Uhr
Man darf maximal 6 Unterkurse in den einbringenden Kursen haben. In deinem Fall wären es genau 6, also 4x Deutsch und 2x Geschichte (Q3/Q4). Bei Fächern, die du nur belegst, aber nicht einbringst, ist es egal, wenn du Unterkurse hast, es dürfen aber nur nicht 0 Punkte sein.
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#349902
 
Passi99
Schüler | Hessen
21.02.2017 um 14:13 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort smile Kann man das auch irgendwo nachlesen um sich komplett sicher zu sein? Ich finde diesbezüglich leider nichts..

Liebe Grüße
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#349985
 
devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
21.02.2017 um 16:55 Uhr
Hallo Passi99,
ganz genau hast du es hier:

In der Hessischen Oberstufen- / Abiturve...ng (OAVO) §12

Lass dich nicht abschrecken, sieht kompliziert aus, ist aber nur halb so wild und halb so kompliziert Zunge raus
__________________

devian (Julius)
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#349993
 
Passi99
Schüler | Hessen
21.02.2017 um 22:14 Uhr
Danke für die Antwort, aber das was du da geschickt hast sind doch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Qualifikationsphase oder? Hat ja jetzt eher wenig mit meiner Frage zu tun, die Einführungsphase ist schließlich zum Glück schon vorbei^^
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#350005
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BBCodes