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jasper
Schüler | Niedersachsen
09.04.2009 um 14:16 Uhr
Ich habe jetzt schön des öfteren gehört, dass man die Liste der Operatoren (erschließen, darstellen, erklären, einordnen, (über)prüfen, etc. mit der dazugehörigen beschreibung mit in die abiturprüfung nehmen darf. wär mir ne große Hilfe wenn das erlaubt ist ich bin mir aber nicht sicher ob das stimmt!!!???

kann mir jemand weiterhelfen und mir mit Sicherheit sagen ob das Mitnehmen jetzt erlaubt oder verboten ist???
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#17828
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Bonti
Schüler | Niedersachsen
09.04.2009 um 16:11 Uhr
A. Fachbezogene Hinweise - DEUTSCH
Folgende grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in der Qualifikationsphase
erarbeitet worden sein:
[...]
- Arbeitsanweisungen / Operatoren
[...]

Außerdem steht im Kernkuriculum nichts von Hilfsmitteln in DEUTSCH

Für Englisch:
C. Sonstige Hinweise
Als Hilfsmittel stehen den Prüflingen einsprachige sowie für den schulischen Gebrauch geeignete
zweisprachige Wörterbücher der Allgemeinsprache (deutsch-englisch/englisch-deutsch) zur Verfügung.


--> Daher würde ich sagen - Kein OPERATORENZETTEL unglücklich
__________________

Abitur 2009 (Eindeutig das falsche Profil gewählt)

Zitat:
Original von oduro
Bonti macht sich keine Freunde :>
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#17931
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BBCodes