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MacNice
Schüler | Hessen
23.01.2012 um 20:56 Uhr
Hallo,

es geht eigentlich um meinen Bruder. Er hat Letztes Jahr sein Abitur nicht bestanden da die Lehrer ihm in der mündlichen Prüfung über ein anderes Thema als über das vorher ausgewählte abgefragt haben. Begründung, es sei nichts abgegeben worden, STIMMT NICHT, hat er ! Selbst per Email sicherheitshalber und im Zusammenschluss als es alle in der Klasse abgegeben haben.

Naja...

Dieses Jahr ging er laut Lehrer Aussagen davon aus das er die recht guten Halbjharesnoten aus dem Vorjahr in diese wiederholende Abiturjahr überhnemen kann um zugelassen zu werden. Heute wurde ihm von einer auch sich nicht sicheren Oberstufenleitung erklärt das dies nicht mehr geht. Die Noten dieses ersten Halbjahres reichen alleine nicht für die Zulasssung. Selber schuld aber wenn er davon ausgeht das er die guten Noten aus dem Vorjahr übernehmen kann irgendwie verständlich.

Nun die Fragen,
seit wann genau ist das so das man die Noten nicht mehr ins Wiederholungsjahr übernehmen kann
Ab wann hat sich das geändert? (am besten sogar mit Datum oder Passage aus dem Schulgesetz)(wohnen in Hessen)

In der Hoffnung das sein Abiturbeginn vor dieser Änderung liegt und es Ihn nicht betrifft.

Alleine was die letztes Jahr abgezogen haben is unglaublich..es ging um einen Punkt! Und dieses Jahr eröffnen sie Ihm diese Information wenn es zu spät ist......unglaubliche Schule.

Bitte nur sinnvolle und hilfreiche Kommentare. VIELEN DANK IM VORRAUS

Rechtschreibfehler dürft ihr behalten Augenzwinkern

MacNice

Beiträge: 1
Registriert: Mo 23. Jan 2012, 19:40
Klasse: 13
0
#173722
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devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
24.01.2012 um 04:41 Uhr
Zitat:
Neue Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) ab dem Schuljahr 2009/10
§23 (2) Für die Zulassung und die Berechnung der Gesamtqualifikation werden Kurse aus vier Halbjahren
einschließlich des Prüfungshalbjahres eingebracht. Wurden vor der Meldung zur Prüfung mehr als drei
Halbjahre der Qualifikationsphase besucht, so werden aus den wiederholten Halbjahren jeweils die
Ergebnisse des zweiten Durchgangs eingebracht; über begründete Ausnahmefälle entscheidet das
jeweilige Staatliche Schulamt. In den Abendgymnasien und Hessenkollegs entscheiden die Studierenden über die einzubringenden Semester, sofern sie vor der Meldung zur Prüfung mehr als drei
Semester in der Qualifikationsphase besucht haben.


Es kann sein, dass die von dir angesprochene Änderung hiermit in Kraft tragt. Ich weiß leider nicht wie es vorher war. Auf der Seite von Hessischen Kultusministerium (http://www.hessen.de/irj/HKM_Internet?ci...6a071df9d02655c) habe ich aber vielleicht noch was sehr interessantes für deinen Bruder gefunden.

Zitat:
Erweiterung der Möglichkeiten bei Leistungsnachweisen Die Palette der möglichen Leistungsnachweise in der gymnasialen Oberstufe wurde erweitert: Leistungsnachweise können Klausuren, Referate, Präsentationen, umfassende schriftliche Ausarbeitungen, mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen und fachpraktische Prüfungen im Fach Sport sowie in den musischen Fächern sein. Beispielsweise kann im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase nach der Entscheidung der Lehrkraft eine Klausur durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden. Durch dieses erweiterte Spektrum wird eine größere Bandbreite der Kompetenzen gefördert.


Evtl. kann er sein Abitur machen indem er einen alternativen Leistungsnachweiß erbringt. Da würde ich an seiner Stelle mal einfach freundlich mit der Oberstufenleitung reden. Vorher sollte es sich aber gründlich mit der Neue Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) auseinandersetzten, damit er auch eine gute Argumentationsbasis hat.

Magst Du mir vielleicht das Problem genau schildern? In welchem Fach fehlen ihn wieviele Punkte.
__________________

devian (Julius)
0
#173730
 
MacNice
Schüler | Hessen
26.01.2012 um 18:34 Uhr
Danke für die Mühe aber is woh hoffnungslos... schon hart wie sehr lehrer einem alles versauen können und nicht dafür gerade stehen müssen.
0
#173839
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BBCodes