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kan20
Schüler | Niedersachsen
28.04.2010 um 14:05 Uhr
ich hab noch mal ne frage^^

1. also, wenn man das klassiche konditionieren beschreibt, aufs fallbsp. anwendet usw. , dann muss man zum schluss ja noch einen bezug zur anststörung herstellen (also wie die angsgtstörung entstanden ist)...kann mir vllt jemand ein beispiel geben bzw. verraten, wie man das macht?

2. und wie ist das mit der erklärung der erlebens- und verhaltensstörung in bezug auf das klassische konditionieren?
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#90131
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V***0
ehm. Abiunity Nutzer
28.04.2010 um 15:59 Uhr
1.
Notwendig für die Anwendung von dem behavioristischen Modell der Konditionierung ist das Vorhandensein von Reflexen (Liedschlag) oder reflexartiger emotionaler Reaktionen wie beispielsweise Angst.
Beispielsweise wurde Frau K. von einem Hund gebissen. Der ehemals neutrale Reiz des Hundes wurde mit dem unbedingten Reiz Schmerz, welche die unbedingte Reaktion Angst auslöst, gekoppelt und ist somit zum bedingten Reiz geworden, der nun die bedingte Reaktion Angst auslöst.
Dabei muss ein neutraler Reiz und ein unbedingter Reiz nach dem Gesetz der Kintinguität, mehrmals zeitlich und räumlich eng beieinander liegen, damit eine Konditionierung erfolgt, oftmals reicht aber auch eine einmalige starke Verknüpfung, wie z.B. beim Hundebiss. Hat Frau K. nun auch vor Katzen, Pferden, anderen Vierbeinern Angst, kann man von einer Reizgeneralisierung sprechen, da Reize, die dem bedingten Reiz ähneln ebenso die bedingte Angstreaktion auslösen. WÜrde Frau K. nur auf die Hunde mit Angst reagieren, aber nicht auf Reize die dem bedingten Reiz ähnlich sind, hätte eine Reizdifferenzierung stattgefunden.
Dieses Reiz-Reaktionsmuster nennt man auch Konditionierung 1. Ordnung, da ein ehemals neutraler Reiz mit einem unbedingten Reit gekoppelt wurde und nun die bedingte Reaktion auslöst. Von einer Konditionierung 2. Ordnung spricht mann, wenn ein ehemals neutraler Reiz mit einem Bedingten Reiz gekoppelt wird und daraufhin selbst zum bedingten Reiz wird, welcher eine bedingte Reaktion auslöst.
Zusäzlich lässt sich bei Frau K. eine Konditionierung zweiter Ordnung feststellen, da der bedingte Reiz des Hundes auch auf den Nachbarn übergetreten ist, der ehemals neutrale Reiz des Nachbarn wurde mehrmals zeitlich und räumlich mit dem bedingten Reiz des Hundes gekoppelt und wurde daraufhin zum bedingten Reiz, der die Angstreaktion auslöst.

2. Eine Erlebens- und Verhaltensstörung läge mit einer Angststörung ja vor, nur würde man den Begriff Erlebens- und Verhaltensstörung eher bei Kindern und Jugendlichen anwenden, da man bei der Altersklasse nicht von psychischen Störungen spricht.
Zuletzt bearbeitet von Veve10 am 28.04.2010 um 16:01 Uhr
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