@aandréé
Zu 4. :
Jup, das wurde insbesondere auf der letzten Materialseite deutlich, der Afghanistaneinsatz hat praktisch überhaupt keine Zustimmung in der Bevölkerung.
Kluft zwischen Politik und Bürger, Bürger hat kein Verständnis für Einsätze da ehrlicher Austausch fehlt, Trend geht in Richtung Plebiszität usw
Zu 4. :
Jup, das wurde insbesondere auf der letzten Materialseite deutlich, der Afghanistaneinsatz hat praktisch überhaupt keine Zustimmung in der Bevölkerung.
Kluft zwischen Politik und Bürger, Bürger hat kein Verständnis für Einsätze da ehrlicher Austausch fehlt, Trend geht in Richtung Plebiszität usw
Zuletzt bearbeitet von blizzardu am 16.04.2013 um 14:33 Uhr
Artikel 24 (2)
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen;
er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte
Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Sagt dass nicht, dass das mit der Souveränität legitim ist?
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen;
er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte
Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Sagt dass nicht, dass das mit der Souveränität legitim ist?
Ja allerdings nur was Interventionen im Ausland betrifft nicht das Deutschland einige militärische Aspekte durch das Sharing wie die Luftwaffe vernachlässigt..Ist also noch nicht legitimiert
Zitat:
Original von NotSure
Eine Lehrkraft hat mir aus dem Erwartungshorizont zugeflüstert das bei Aufgabe 3 das Verfassungsgericht gefragt war
An alle die das haben Glückwunsch 
Eine Lehrkraft hat mir aus dem Erwartungshorizont zugeflüstert das bei Aufgabe 3 das Verfassungsgericht gefragt war


fuck.
Zitat:
Original von alexander09
Artikel 24 (2)
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen;
er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte
Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Sagt dass nicht, dass das mit der Souveränität legitim ist?
Artikel 24 (2)
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen;
er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte
Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Sagt dass nicht, dass das mit der Souveränität legitim ist?
Die Bundeswehr ist trotzdem weiterhin eine reine Verteidigungsarmee und nicht für NatoEinsätze gedacht.. und jeder Einsatz muss genehmigt werden. Ohne Vorbehalte gibts das bei uns nicht laut GG.
Zuletzt bearbeitet von blizzardu am 16.04.2013 um 14:34 Uhr