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Malabar
Super Moderator | Niedersachsen
13.04.2008 um 12:51 Uhr
Ich habe hier die Zusammenfassung von "Das bin ich." etwas überarbeitet, mit allen möglichen Verbesserungsvorschlägen von verschiedenen Leuten hier und meinen eigenen...

Zu den Medien und dem Bla empfehle ich noch diesen Link, sehr bzw. zu umfangreich. Aber auf der Seite gibt es noch alles mögliche andere...
http://www.dadalos.org/deutsch/parteien/...urs3/medien.htm

so long, mfg Mala
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Zitat:
Original von Kollegah
leute, mala hat recht. smile
3
#2502
 
markusr
Schüler | Niedersachsen
13.04.2008 um 16:39 Uhr
Frage: In wie weit existiert in der EU eine Gewaltenteilung?
0
#2610
 
Malabar
Super Moderator | Niedersachsen
13.04.2008 um 19:41 Uhr
Gewaltenteilung in der EU

Es gibt keine wirkliche "Gewaltenteilung", eher eine Kompetenzverteilung, somit irgendwie auch doch eine Gewaltenteilung, wobei die Befugnisse teilweise nicht ausschließlich in einer der drei Kategorien zu finden sind.

Judikative: EuGh (Europäischer Gerichtshof) und EuG (das ist das angegliederte Gericht erster Instanz)

Legislative: Das Europäische Parlament (das ist das einzige Organ, das wirklich ausschließlich der Legislative zugeordnet ist), bestehend aus 732 Abgeordneten; der Rat, quasi eine Ministerkonferenz (Achtung: der hat sowohl legislative wie auch einige exekutive Kompetenzen...)

Eine Exekutive als solche zu bestimmen ist sehr schwierig; Grund dafür ist, dass die EG-Mitgliedsstaaten zwar Mitglieder sind, dennoch natürlich ihre nationalen Herrschaftsstrukturen beibehalten dürfen und müssen. Auch hier überschneiden sich vielfach die Kompetenzen, eine gerade Grenzziehung zwischen den Gewalten ist schwierig. Leitungsorgan der EG ist jedenfalls der Europäische Rat, bestehend aus den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Kommissionspräsidenten. Die Komission selbst hat als Schwerpunkt wohl Exekutivbefugnisse, hat aber auch Legislativbefugnisse (s.o.). Jeder Staat entsendet einen Kommissar, wobei das Wahlverfahren sehr kompliziert ist. Die Zahl ist auf 25 begrenzt, bei 27 Mitgliedstaaten findet also eine Rotation statt. Ich glaube, dass sich mit dem neuen Reformvertrag da auch noch etwas geändert hat.

Hmm, das ist alles ziemlich kompliziert...

Es gibt im Internet auch alle Artikel des EG-Vertrages. Kann man sich bei Interesse ja mal durchlesen. Findet sich alles in den Artikeln 189-280, hier ein Link: http://dejure.org/gesetze/EG
__________________

Zitat:
Original von Kollegah
leute, mala hat recht. smile
1
#2682
 
Biscotti
Schüler | Niedersachsen
13.04.2008 um 21:16 Uhr
In der EU existiert zwischen Legislative und Exekutive derzeit keine echte Gewaltenteilung. Ein wichtiger Aspekt einer Demokratie, nämlich die Volkssouveränität ist zudem nicht erfüllt. Die europäische Kommission (Ministerrat) hat einen sehr großen Einfluss auf die Gesetzgebung (Initiativrecht), gleichzeitig werden durch ihn aber die Richtlinien der EU festgelegt. Das vom Volk gewählte Europäische Parlament hat hingegen kein Initiativrecht. Auch die Europäischen Verfassung sieht nicht vor, dass das Europäische Parlament Gesetzesentwürfe vorlegen darf. Somit ist die Volkssouveränität (ein wichtiges Merkmal jeder Demokratie) nicht gegeben und es gibt auch keine Gewaltenteilung, so wie sie Montesquieu oder die Förderalisten vorgesehen haben.
0
#2705
 
Lisa001
Schüler | Niedersachsen
13.04.2008 um 21:41 Uhr
meint ihr denn das man sowas können muss? weil es steht jetzt ja nicht drin, dass man den aufbau der EU wissen muss. von daher hätte ich jetzt nicht gewusst wer was ist und welche organe es überhaupt alles gibt.
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#2719
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BBCodes