t***e
ehm. Abiunity Nutzer
16.04.2013 um 16:10 Uhr
Ich wusste auch nicht Recht, wo der Übergriff gefragt war. Von der Aufgabenstellung her erschien mir 3 logisch, aber einen richtigen Übergriff habe ich bei der Bearbeitung nicht herstellen können. Das bewegte sich alles hauptsächlich im dritten Semester.
Dafür habe ich dann bei Aufgabe 4 auf das erste Semester zurückgegriffen, damit ich zumindest irgendwo (wenn auch nicht an der beabsichtigten Stelle) einen Übergriff habe.
Dafür habe ich dann bei Aufgabe 4 auf das erste Semester zurückgegriffen, damit ich zumindest irgendwo (wenn auch nicht an der beabsichtigten Stelle) einen Übergriff habe.
Zitat:
Original von xariox
Bei Aufgabe 3
Wenn dir das nicht aufgefallen ist, mein Beileid 
Bei Aufgabe 3


ist ja schön und gut aber ich denke, das hilft hier niemandem weiter - was für übergriffe genau habt ihr gemacht?
Als Semesteruebergriff habe ich, dass den Buergern mit der Abgabe der Volkssouveränität die Partizipation entzogen wurde und das der Bundestag in dem Sinne entmachtet wurde (stellt ja die Vertreter des Volkes)...
1. Die Bundesregierung, also in dem Fall der Verteidigungsminister und in erster Linie der Kanzler stehen zwischen zwei Welten... Einerseits muessen sie im Sinne der Entscheidung des Bundestages (Volksvertreter) ausfuehren, andererseits muessen sie auch auf ihre Stellung unter den Nato-Buendnispartner achten
2. Abgabe der Souveraenitaet nach GG Art 20 abs. 2 verfassungswidrig
1. Die Bundesregierung, also in dem Fall der Verteidigungsminister und in erster Linie der Kanzler stehen zwischen zwei Welten... Einerseits muessen sie im Sinne der Entscheidung des Bundestages (Volksvertreter) ausfuehren, andererseits muessen sie auch auf ihre Stellung unter den Nato-Buendnispartner achten
2. Abgabe der Souveraenitaet nach GG Art 20 abs. 2 verfassungswidrig
Zuletzt bearbeitet von vinci4004 am 16.04.2013 um 16:47 Uhr
t***e
ehm. Abiunity Nutzer
16.04.2013 um 16:37 Uhr
Zitat:
Original von vinci4004
2. Abgabe der Souveraenitaet nach GG Art 29 abs. 2 verfassungswidrig
2. Abgabe der Souveraenitaet nach GG Art 29 abs. 2 verfassungswidrig
Artikel 29 behandelt die Neugliederung des Bundesgebietes, hat mit dem Thema also nichts zu tun. Hast du dich verschrieben?