Hallo Leute,
vlt. könnt ihr mir ja helfen . Also ich hatte letztens einen Konflikt mit der Schule und wurde nun für 2 Tage suspendiert.
War nichts kriminelles oder so. Hab ne Einbahnstraße auf dem Schulgelände falsch befahren und Handzeichen zweier Lehrer ignoriert die dies bemerkten (war aber auch sonst niemand da oder hat schaden genommen) . Ich bin laut meiner Schule jetzt auf jeden Fall ganz "kriminell"... (ok, nicht über die Story lachen, meine ganze Stufe lacht mich schon aus )
Ok meine eigentliche Frage ist: Können die Kurse an den Tagen an denen ich suspendiert bin mit ungenügend, also 0 Punkten, bewertet werden ? Ich hab das lange gegoogelt und hab nichts dazu gefunden. Wenn jemand Erfahrung damit hat wäre das echt mega! (Noch ne Info dazu: es geht um Ordnungsmaßnahme § 53 Absatz 3 Nr. 3 , vorübergehende Ausschluss vom Unterricht [NRW])
Also selbst fände ich es sehr unlogisch jemanden vom Unterricht auszuschließen und dann zu sagen das Ganze wäre nicht bewertbar, obwohl man ja zwangsweise fernbleibt.
Wäre dankbar für Erfahrungen.
vlt. könnt ihr mir ja helfen . Also ich hatte letztens einen Konflikt mit der Schule und wurde nun für 2 Tage suspendiert.
War nichts kriminelles oder so. Hab ne Einbahnstraße auf dem Schulgelände falsch befahren und Handzeichen zweier Lehrer ignoriert die dies bemerkten (war aber auch sonst niemand da oder hat schaden genommen) . Ich bin laut meiner Schule jetzt auf jeden Fall ganz "kriminell"... (ok, nicht über die Story lachen, meine ganze Stufe lacht mich schon aus )
Ok meine eigentliche Frage ist: Können die Kurse an den Tagen an denen ich suspendiert bin mit ungenügend, also 0 Punkten, bewertet werden ? Ich hab das lange gegoogelt und hab nichts dazu gefunden. Wenn jemand Erfahrung damit hat wäre das echt mega! (Noch ne Info dazu: es geht um Ordnungsmaßnahme § 53 Absatz 3 Nr. 3 , vorübergehende Ausschluss vom Unterricht [NRW])
Also selbst fände ich es sehr unlogisch jemanden vom Unterricht auszuschließen und dann zu sagen das Ganze wäre nicht bewertbar, obwohl man ja zwangsweise fernbleibt.
Wäre dankbar für Erfahrungen.
Ich würde nicht sagen, das du noch zusätzlich zu deiner Strafe "bestrafst" werden darfst. Es ist in diesem Sinne kein unentschuldigtes Fehlen, so würde ich das jedenfalls beurteilen.
Ich würde mich an der eigenen Schule informieren, zumal es nicht deren Aufgabe ist dich für deine Fahrweise zu bestrafen, sie sind a) weder Fahrlehrer und b) noch die Polizei.
Was zum Teufel..... weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll, dass man deswegen von der Schule suspendiert wird.... ernsthaft?