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schlafmuetze888
Schüler | Niedersachsen
26.04.2009 um 16:57 Uhr
hallo
mal angenommen, ich habe nun echt schlechte schriftliche abiklausuren geschrieben. muss ich dann eigentlich noch in die mündliche?
und wenn ich doch nich in die mündliche (P5) muss und ich mein abi nicht mehr bestehe, auch wenn ich nun im mündlichen etwas reisen kann, dieses aber nicht mehr dazu reicht das abi zu bstehen, wird dann vorzeitig abgeborchen oder wird an dem tag der mündliche mir schon gesagt, egal ob du da nun 15 punkte machst, schaffen wirdst du das sowieso nicht mehr.
vllt könnt ihr mir ja helfen
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#31874
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Anni2509
Schüler | Niedersachsen
26.04.2009 um 17:26 Uhr
also deine mündliche abiprüfung in p5 musst du auf jeden Fall machen, denn die zählt ja auch noch mal 4 fach zum Abi... Am tage deiner mündlichen wird dir auch noch kein Lehrer sagen können, ob du dein Abi bestanden hast oder nicht, die werden mit dem Korrigieren noch gar nich´t fertig sein. Außerdem gibt es immer noch die NAchprüfungen cheesy
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Abi 09 - Yes we can!!Augenzwinkern
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#31922
 
yvimaus1609
Schüler | Nordrhein-Westfalen
22.04.2010 um 14:39 Uhr
das stimmt. Nach der mündlichen Prüfung, also in der Woche, in der die Zeugnisse ausgeteilt werden, werden auch die Nachprüfungen gemacht, die du, wenn du wirklich schlechte schriftliche Prüfungen geschrieben hast, mit denen du nicht bestehen würdest, machen musst.
Aber wenn du 4 Pkt schlechter oder vllt sogar besser ( Augenzwinkern ) bist, dann müsstest du trotzdem in die Nachprüfung- Abweichprüfung..
Drücke dir aber die Daumen, dass du gute Prüfungen geschrieben hast/ schreiben wirst Augenzwinkern
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#85188
 
samy932
Schüler | Niedersachsen
24.04.2010 um 20:42 Uhr
@yvimaus1609:

also ich glaube das verstehen hier viele noch falsch mit den "Pflicht"-Nachprüfungen...
Pflicht ist auf jeden Fall, wenn man sonst sein Abi nicht bekommt (Fall 1)

Und egal wie riesig die Abweichung ist (im Schnitt 1Pkt und im Abi 15) besteht zunächst noch kein Zwang, eine Nachprüfung abzulegen. Erst wenn Prüfungskommission oder wie das heißt (in der Regel Schulleiter und evtl. Oberstufenkoordinator) sagt, dass du in die Nachprüfung sollst dann musst du auch. Und die können dich auch nachprüfen lassen, wenn du im Schnitt 14 und in der Abiklausur 13 hast. Ist natürlich eher unüblich so eine "Zwangsprüfung" in solchen Fällen, aber theoretisch möglich.^^ (Fall 2)

Das was du meinst mit den 4 Pkt schlechter usw. das regeln die Schulen im Endeffekt selber. Die sagen euch also vorher, wenn ihr so viel schlechter seid dann zwingt euch die Prüfungskommission in die Nachprüfung, aber wie gesagt, das kann sie auch ohne eine solche Abweichung anordnen.

Ich hoffe ich liege richtig, aber so hatte ich das aus der Abiturordnung verstanden.
Und das mit dem "staatlichen" Zwang zur Nachprüfung wegen einer bestimmten Abweichung ist schon länger abgeschafft, soweit uns das unsere Lehrer berichtet haben^^ Augenzwinkern
2
#87255
 
Wölfin90
Schüler | Niedersachsen
24.04.2010 um 20:48 Uhr
@ivymaus: hast du darüber hinaus gesehen, dass du auf einen 1 Jahr alten Beitrag geantwortet hast? Ich denke, derjenige macht sich jetzt keine Gedanken mehr über seine mündliche ^^
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#87259
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