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HappyCurry
Schüler | Nordrhein-Westfalen
16.05.2012 um 14:34 Uhr
Hallo, ich hatte gerade meine mündliche Prüfung im vierten Abifach und die Aufgabenstellung war mehr als gemein. Ich war mit 14Punkten vorbenotet und habe angeblich nur 4Punkte in der Prüfung holen können. Ich kann doch nicht plötzlich 10Notenpunkte schlechter werden…. Kann ich das Ergebnis irgendwo in Frage stellen? Danke schonmal. verwirrt
PS: Falls das nirgendwo steht: Bin in NRW auf nem Gymnasium und mache daher noch G9. Bei dem vierten Fach handelt es sich um Bio... Und in der 12ten Stufe hatte ich einen anderen Lehrer als in der 13 und der aus der 12 hat leider keine Mutuationen behandelt, was aber in der Prüfung gefordert wurde...
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#202971
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marcram94
Schüler | Nordrhein-Westfalen
17.05.2012 um 20:25 Uhr
Nein, wenn formale Kriterien nicht missachtet wurden wie beispielsweise zu wenig Vorbereitungszeit etc. hast du schlechte Chancen.
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#203148
 
F***2
ehm. Abiunity Nutzer
19.05.2012 um 09:20 Uhr
Wenn du beweisen kannst, dass du diesen Teil des Stoffes nicht behandelt hast,hättest du gute Chancen. Zumindest wurde uns kurz vor den Abiturprüfungen gesagt, das wir soetwas direkt melden sollen.
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#203268
 
HombiKombi
Schüler | Nordrhein-Westfalen
12.06.2012 um 13:07 Uhr
Hey, also ich hatte ein ähnliche Situation.
Ich war mit 11 Punkten vorbenotet und bin dann schließlich auch mit 4 Punkten aus der mündlichen Prüfung in Geschichte gegangen...ziehmlich mies gelaufen...Ich hätte mich selbst schlechtestens auf 9 Punkte eingeschätzt, da ich mich echt lange und intensiv vorbereitet habe.
Ich habe daraufhin einen Anwalt in Düsseldorf kontaktiert, den mir ein Freund empfohlen hat, der letztes Jahr an einer anderen Schule gegen die Benotung seiner mündlichen Prüfung in Englisch durch den Schuldirektor geklagt hat und er ist damit durchgekommen und seine Prüfung wurde wiederholt.
Du musst dann ein Gedächtnisprotokoll verfassen und dieses über dienen Anwalt an die Schule senden. Dann entscheiden die sich, ob sie deine Note hochstufen oder nicht. Wenn sie deine Klage wiederlegen, geht alles zur Bezirksregierung und die dürfen darüber entscheiden (da befinde ich mich gerade). Wenn sie die Benotung als ungenrecht empfinden, bekommst du entweder eine neue Prüfung, oder eine bessere Note.
Ich muss dich jedoch warnen: Einen Anwalt zu beauftragen ist in der Regel nicht billig und kostete mich bis jetzt schon um die 550Euro. Wenn du dir deiner Sache sicher bist, dann lohnt es sich auf jedenfall. Vor allem, weil die Schule die Kosten übernimmt, wenn du mit deiner Klage durchkommst, dh wenn die Bezirksregierung zu deinen Gunsten entscheidet!

Viel Glück! Augenzwinkern
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#204555
 
Robin Good
Schüler | Nordrhein-Westfalen
23.07.2012 um 17:01 Uhr
HomiCombi hat recht. Die Prüfung ist anfechtbar, wie jede andere auch, sobald Zweifel aufkommen am rechtmäßigen Zustandekommen des Prüfungsergebnisses. Daß Stoff abgefragt wurde, der nachweislich nicht durchgenommen wurde, läßt den/ die Prüfer schon alt aussehen.
Beantrage Einsicht in die Prüfungsakten, und ja: am besten gleich über einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt. Den sog. Widerspruch kannst Du selbst beim Sekretariat einreichen, das geht zunächst formlos ("Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen das Zustandekommen und Ergebnis meiner mdl. Prüfung vom (Datum) ... blah blah. Eine genauere Begründung folgt". Lass Dir den Empfang des Widerspruchs schriftlich quittieren im Sekretariat. Fotokopie des Prüfungsprotokolls solltest Du auch bekommen, auf Deine Kosten . Notfalls abfotografieren.
Falls Du das also noch nicht gemacht hast, beeil Dich, denn Du hast nur eine Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Noten. Die läuft in ein paar Tagen aus. Rechtsanwalt sofort einschalten.
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#205290
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BBCodes