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Wintord
Schüler | Niedersachsen
17.03.2008 um 10:42 Uhr
"Das machtgefüge von regierender Mehrheit im Bundestag und Bundesrat"

meine Fragen:
1)Wo bestehen bzw. gibt es überhaupt Unterschiede zwischen Bundestag und -Rat in Bezug auf das MAchtgefüge von Opposition und reg. Mehrheit?
2) was genau ist der "neue Dualismus"?
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#643
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PefiBS
Schüler | Niedersachsen
08.04.2008 um 12:38 Uhr
Bin mir nicht sicher ob du das meinst was ich dir versuche nun zu beantworten Augenzwinkern

Im Bundestag kann die Opposition gegen die Mehrheit wenig bewirken. Chancen, auf die Politik der Regierung Einfluss zu nehmen,
eröffnet das bundesstaatliche System.
Es sieht eine Mitwirkung des Bundesrates an der Gesetzgebung vor.
Wenn im Bundesrat Landesregierungen die Mehrheit haben, die der Opposition im Bundestag entsprechen, muss sich die Regierung bei Gesetzen oder auch bei außenpolitischen Verträgen mit der Opposition verständigen, um nicht einen Einspruch oder eine Ablehnung im Bundesrat zu riskieren.

Wenn eintritt, das im Bundesrat die Opposition die Mehrheit hat, ist die Regierung so gut wie nicht handlungsfähig in Hinblick auf Gesetzgebung!
Ein Beispiel war das unter Schröder, der dann die Vertrauensfrage gestellt hat um auch die Mehrheit im Bundesrat zu bekommen, da er auch die Mehrheit der Opposition dort sitzen hatte!
1
#1467
 
blubb
Schüler | Niedersachsen
08.04.2008 um 13:05 Uhr
Also ,der Bundestag wird ja alle 4 Jahre sozusagen "auf einmal gewählt" und die dann gewählten Parteien bilden Regierung und opposition. Innerhalb der nächsten legislaturperiode verändert sich an dieser Konstellation nichts.
Der Bundesrat hingegen setzt sich aus Vertretern der Länderregierungen zusammen und die Länderparlamente werden zwar auch alle 4 Jahre neu gewählt, jedoch nicht alle gleichzeitig sondern nach und nach. Das bedeutet, wenn während der Bungestagswahl eine Rotgrüne mehrheit gewählt wurde, aus welchen Gründen aber auch immer, sich im Verlauf der Zeit der Bundesrat duch die vielen Landtagswahlen so zusammensetzt, dass es eine schwargelbe Mehrheit gibt, dann kann das die Politik beeinflussen und behindern (zB bei Zustimmungspflichtige Gesetzen).
Das muss nicht so sein,aber kann wenn die politischen Fraktionen nicht zusammenarbeiten wollen, passieren.


Zu der Frage mit dem neuen Dualismus, dazu kann ich leider nichts sagen, aber eventuell handelt es sich dabei um die Frage ob wir dem Übergang vom 4 zum 5 Parteiensystem bevorstehn.
Ansonsten frag mal wiki Augenzwinkern
__________________

"I talk of dreams;
which are the children of an idle brain,
begot for nothing but vain fantasy;
which is as thin of substance as the air,
and more inconstant than the wind, who woos"
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#1469
 
Emmett
Schüler | Niedersachsen
08.04.2008 um 14:17 Uhr
"neuer Dualismus" stellt einfach nur die Tatsache klar, dass nicht mehr Dualismus zwischen Regierung und Parlament, sondern zwischen Regierung mit Parlamentsmehrheit und der Opposition besteht. Die Kontrolle der Regierungsmehrheit wird hauptsächlich durch die Opposition geleistet (dieses Verhältnis beeinflusst die Politik der BRD stärker als die Gewaltenteilung). Statt einem legitimen effizienten Regieren im Interesse der Allgemeinheit kommt es nun zu Blockaden und Uneinigkeiten v.a. bei der Gesetzgebung. Der Anteil der Opposition an dem Einsatz parlamentarischer Kontrollinstrumente beträgt i. d. R. weit über 50%! Die Geschichte zeigt außerdem, dass eine Oppositionsmehrheit im Bundesrat nicht ungewöhnlich ist (1972-1982, teilw. unter Kohl und unter Schröder).
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#1472
 
Biscotti
Schüler | Niedersachsen
08.04.2008 um 17:06 Uhr
Der Bundesrat kann, wie oben schon sehr schön beschrieben, als Blockadeinstrument der Opposition fungieren. Dies ist jedoch insbesondere nur bei zustimmungspflichtigen Gesetzten (z.B. Haushaltsgesetzten) möglich. Klar wird dies, wenn man einen Blick auf den Gesetzgebungsprozess wirft. Bei den sog. "einfachen Gesetzten" hat nach dem Vermittlungsausschuss (der auf Antrag des Bundesrates) zur Beratung zusammentritt der Bundesrat zwar die Möglichkeit auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses Einspruch zu erheben, wird dieser aber von den Abgeordneten des Bundestages überstimmt, ist das Gesetz durchgesetzt. Anders ist dies jedoch bei den Zustimmungsgesetzten. Nach dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses (Änderung oder Aufrechterhaltung) ist der Gesetzesentwurf bei keiner Zustimmung durch den Bundesrat bereits gescheitert. Prinzipiell ist dieses Kontrollinstrument von Vorteil, da es einer Regierung signalisiert, wenn das Volk unzufrieden ist und die Opposition in den Bundesrat wählt. Auf der anderen Seite kann es so zu einer totalen Blockade durch die Opposition kommen, die die Gesetzgebungstätigkeit des Bundes quasi lahm legt. Aus diesem Grunde gab es 2006 auch die Förderalismusreform, die im Groben die Gesetzgebungszuständigkeiten an die Länder abgibt, dafür im Gegenzug die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen herabsetzt.
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#1489
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BBCodes