Hessen – Ethik:
SterbehilfeEthik
Von kommerzieller, also geschäftsmäßiger, Sterbehilfe spricht man, wenn die Tätigkeit auf Wiederholung angelegt ist. Das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit kann also schon beim ersten Mal erfüllt sein, wenn es die Absicht gibt, die Tätigkeit in der Zukunft (bei einer anderen Person) zu wiederholen.
Es geht dabei also nicht nur um Organisationen, die eben Sterbehilfe als Dienstleistung gegen Geld anbieten, sondern auch ein Arzt, der diese Handlung wiederholt, fällt unter die Definition von "geschäftsmäßiger Sterbehilfe".
Es geht dabei also nicht nur um Organisationen, die eben Sterbehilfe als Dienstleistung gegen Geld anbieten, sondern auch ein Arzt, der diese Handlung wiederholt, fällt unter die Definition von "geschäftsmäßiger Sterbehilfe".