Vielleicht ja, aber es ist doch wirklich nur ein Semesterübergriff. Damit wäre die Erläuterung ausgehend von 1772 falsch. Inwiefern das im Ermessen des Lehrers ist, ist dann natürlich eine andere Frage.
Das es nur einen Semesterübergriff geben darf, stimmt so nicht. In der Abiklausur 2017 waren auch zwei Übergiffe vorhanden.
Aber 2 Übergriffe auf ein Semester? Wo liegt denn dann bei 4 Aufgaben der Schwerpunkt? Oder einfach nur mein Irrtum
Weiß nicht ob ich dich richtig verstanden habe, aber meintest du jetzt Semester 3 mit Nationalstaatsbildung im Vergleich wäre falsch für Aufgabe 2? Ich mein es ging doch um die Entwicklung des polnischen Nationalstaats und Nationalgedanken und der kam doch aus Semester 3 oder hab ich das nicht richtig mitbekommen?