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Aryana
Schüler | Niedersachsen
03.05.2009 um 22:00 Uhr
wisst ihr vllt ob man mit den mündlichen Nachprüfungen noch sein Abi retten kann, wenn man bei den Prüfungen durchgefallen ist?
Also, bei folgendem Stand:

P1 - durchgefallen
P2 - durchgefallen
P3 - durchgefallen
P4 - bestanden
P5 - bestanden

wenn man bei den mündlichen Nachprüfungen dann die Prüfungsnote auf 5 pkt oder höher bringt?
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#39456
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B***y
ehm. Abiunity Nutzer
03.05.2009 um 22:13 Uhr
Alslo uns wurde erzählt, dass man nur 2 Unterkurse insgesamt haben darf. Davon darf man nur einen in P1- P3 und einen Unterkurs in P4 oder P5 haben. Bei anderen Konstellationen von Unterkursen ist man durchgefallen...
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#39464
 
~chris~
Schüler | Niedersachsen
03.05.2009 um 22:36 Uhr
Darfst maximal 2 Unterkurse haben, wobei die beiden nicht im P1 und P2 gleichzeitig sein dürfen.
Also entweder P1 oder P2 auf 5 Punkte bringen und das Abitur ist bestanden (außer es scheitert an den 100 Punkten)
Zuletzt bearbeitet von ~chris~ am 03.05.2009 um 22:37 Uhr
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#39472
 
Aryana
Schüler | Niedersachsen
03.05.2009 um 22:38 Uhr
folgendes steht in meinem Oberstufeninformationsheft Lehren:

"4.4 mündliche Prüfungen
Im 5. Prüfungsfach wird nur mündlich geprüft. Die Aufgabe der mündlichen Abiturprüfung werden nicht zentral wie im schriftlichen Abitur gestellt, sondern vom jeweilige Prüfer. Über die Bestimmungen der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe bzgl. der mündlichen Abiturprüfung werden die Schüler in Oberstufeninformationen und durch ihre Tutoren und Prüfer eingehend informiert. Zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern können entweder von der Prüfungskommission angesetzt oder vom Prüfling beantragt werden. Angesetzt werden mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüffächern nur dann, wenn es entweder zum Bestehen der Abiturprüfung erforderlich ist oder eine Abweichung von mindestens 5 Punkten nach unten gegenüber dem Durchschnitt der 4 Halbj.-Erg. in dem betreffenden P-Fach vorliegt und gleichzeitig noch eine Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote möglich ist. Die Bewertung erfolgt schriftlich (s) zu mündlich (m) wie 2:1. Für das Prüfungsergebnis E in vierfacher Wertung gilt: E=((2*s+1*m)/3)*4, wobei Nachkommastellen entfallen.
Unter besonderen Bedingungen sind auch Gruppenprüfungen (max. 4 Prüflinge) möglich."
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#39474
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