Das Abi kann noch nach Bekanntgebung der Ergebnisse innerhalb eines Jahres aberkannt werden, wenn ein Täuschungsversuch bekannt wird (vgl. § 21 Abs. 2 AVO-GOFAK).
das ist ja krass das die euch durchsucht haben !! so richtig abgetastet?hätte ich mir nicht gefallen lassen
Hallo,
eine Durchsuchung der Schüler entbehrt jeglicher Grundlage, vor allem wenn dazu nicht einmal ein gewisser Verdacht besteht. Denn selbst dann wäre es aus rechtlicher Sicht ziemlich kritisch würde ich meinen.
eine Durchsuchung der Schüler entbehrt jeglicher Grundlage, vor allem wenn dazu nicht einmal ein gewisser Verdacht besteht. Denn selbst dann wäre es aus rechtlicher Sicht ziemlich kritisch würde ich meinen.
bei uns wurde eine in der deutsch abiklausur letzte woche mit dem lektürenschlüssel unterm tisch entdeckt, und darf jetzt nachschreiben. Richtig nett!
Zitat:
Original von lillileinie
bei uns wurde eine in der deutsch abiklausur letzte woche mit dem lektürenschlüssel unterm tisch entdeckt, und darf jetzt nachschreiben. Richtig nett!
bei uns wurde eine in der deutsch abiklausur letzte woche mit dem lektürenschlüssel unterm tisch entdeckt, und darf jetzt nachschreiben. Richtig nett!
Da hat sie aber Glück ... wobei ... die Nachklausuren im GK letztes Jahr waren schon etwas seltsam bzw. leider - das muss ich so sagen - schwieriger ...