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valentin93
Schüler | Niedersachsen
15.04.2013 um 18:47 Uhr
Das Abi kann noch nach Bekanntgebung der Ergebnisse innerhalb eines Jahres aberkannt werden, wenn ein Täuschungsversuch bekannt wird (vgl. § 21 Abs. 2 AVO-GOFAK).
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#242438
 
RRRo
Schüler | Nordrhein-Westfalen
15.04.2013 um 22:21 Uhr
das ist ja krass das die euch durchsucht haben !! rotes Gesicht so richtig abgetastet?hätte ich mir nicht gefallen lassen
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#242897
 
abiturmachtsexy
Schüler | Bayern
16.04.2013 um 08:48 Uhr
Hallo,

eine Durchsuchung der Schüler entbehrt jeglicher Grundlage, vor allem wenn dazu nicht einmal ein gewisser Verdacht besteht. Denn selbst dann wäre es aus rechtlicher Sicht ziemlich kritisch würde ich meinen.
2
#243098
 
lillileinie
Schüler | Nordrhein-Westfalen
16.04.2013 um 11:55 Uhr
bei uns wurde eine in der deutsch abiklausur letzte woche mit dem lektürenschlüssel unterm tisch entdeckt, und darf jetzt nachschreiben. Richtig nett!
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#243276
 
frausolina
Lehrer | Nordrhein-Westfalen
16.04.2013 um 12:42 Uhr
Zitat:
Original von lillileinie
bei uns wurde eine in der deutsch abiklausur letzte woche mit dem lektürenschlüssel unterm tisch entdeckt, und darf jetzt nachschreiben. Richtig nett!


Da hat sie aber Glück Augenzwinkern ... wobei ... die Nachklausuren im GK letztes Jahr waren schon etwas seltsam bzw. leider - das muss ich so sagen - schwieriger ...
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#243402
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BBCodes