K***K
ehm. Abiunity Nutzer
26.03.2011 um 19:03 Uhr
bisschen dumm... spick- oder auch lernzettel in dem toilettenmülleimer zu entsorgen... ich persönlich halte nichts vom spicken, sowieso nicht im abitur
DEINE GESCHICHTE wirkt aber schon wie ein täusschungsversuch, auch wenn die geschichte natürlich so passiert sein kann. finde ich aber fragwürdig, habe aber nicht darüber zu entscheiden...
aber für mich ist es fragwürdig, wie jemand der SOWAS nicht voraussehen kann letztendlich sein abi bestehen kann...?
trotzdem hoffe ich das beste, wenn ich in der situation wäre würde ich mir schließlich auch gnade wünschen
DEINE GESCHICHTE wirkt aber schon wie ein täusschungsversuch, auch wenn die geschichte natürlich so passiert sein kann. finde ich aber fragwürdig, habe aber nicht darüber zu entscheiden...
aber für mich ist es fragwürdig, wie jemand der SOWAS nicht voraussehen kann letztendlich sein abi bestehen kann...?
trotzdem hoffe ich das beste, wenn ich in der situation wäre würde ich mir schließlich auch gnade wünschen
Zitat:
Original von Azalais
Ich würde es einfach hinnehmen. Immerhin kriegst Du doch "nur" für die eine Klausur Null Punkte, oder?
Ich würde es einfach hinnehmen. Immerhin kriegst Du doch "nur" für die eine Klausur Null Punkte, oder?
Kleiner Hinweis: Weder ein Kurs noch eine Abitur-Klausur mit 0 Punkten kann eingebracht werden. Demnach ist die ungenügende Leistung gleichzusetzen mit dem Ausschluss vom Abitur.
Zitat:
Original von Liliy-Me
Woher weis deine Schule überhaupt dass das DEINE Lernzettel sind?
Woher weis deine Schule überhaupt dass das DEINE Lernzettel sind?
Die Schule wird schon ihre Gründe haben, warum gerade er den Brief bekommen hat und nicht der gesamte Jahrgang. Handschriftvergleich ist einfach möglich und eine eine ziemliche sichere Methode.
Zitat:
Original von Liliy-Me
Zitat:
Original von Paragraph 21, Absatz 8, Allgemeine Schulordnung (§ 21 XIII ASchO).
( 8 ) Bedient sich ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung.[...] Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluß der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.
( 8 ) Bedient sich ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung.[...] Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluß der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.
Also muss die Arbeit im Prinzip nachgeschrieben werden. Ich vertraue dir mal und glaube dir, dass deine Schilderungen stimmen. Wenn allerdings einige Passagen aus deinem "Lernzettel" in deiner Klausur auftauchen, sind das natürlich eindeutige Beweise und der Umfang der Täuschungshandlung ist nicht mehr unklar.
Was lernen wir daraus? Lernzettel, Unterrichtsmaterialien, Handys und andere elektronische Speichermedien wie IPhones, Ipods, Smartphones usw. sowie sämtliche als Spickzettel zu identifizierende Dinge ENTWEDER zu Hause lassen oder der Aufsichtsperson abgeben. Ich habe gestern vor der Klausur noch einen kurzen Blick über die Lernzettel geworfen und diese dann meiner Lehrerin abgegeben. Die Aufsichtspersonen haben auch kein Problem damit.
Übrigens könnte es sehr bitter werden, wenn ein Lehrer zufällig bei Abiunity unterwegs ist (um zu gucken was die Schüler alles so an Lernvorschlägen haben.. Oder um Unterricht vorzubereiten^^) und sich dann an anderen Gymnasien nach dem Fall umhört
äh tut mir leid, mein post wurde zweimal abgeschickt..?
Zuletzt bearbeitet von gta2fan am 30.03.2011 um 20:33 Uhr