Ich hab dazu auch ein Frage.
Wenn man mehr als 3 oder 4 (?) Noten Punkte von der zuvor berecheneten Vornote abweicht, muss man doch in eine Abweichprüfung, oder?
Abeeer gilt das nur für den positiven Fall, d.h. wenn man sich um die Punktzahl verbessert oder muss man auch bei einer starken Verschlechterung in die Abweichprüfung?
Ich meine nämlich gehört zu haben, dass dies nur im positiven Falle eine Verpflichtung ist und im negativen nur eine Möglichkeit sich dann noch irgendwie zu verbessern.
Danke im Voraus!
Wenn man mehr als 3 oder 4 (?) Noten Punkte von der zuvor berecheneten Vornote abweicht, muss man doch in eine Abweichprüfung, oder?
Abeeer gilt das nur für den positiven Fall, d.h. wenn man sich um die Punktzahl verbessert oder muss man auch bei einer starken Verschlechterung in die Abweichprüfung?
Ich meine nämlich gehört zu haben, dass dies nur im positiven Falle eine Verpflichtung ist und im negativen nur eine Möglichkeit sich dann noch irgendwie zu verbessern.
Danke im Voraus!

I***W
ehm. Abiunity Nutzer
23.04.2012 um 13:07 Uhr
Zitat:
Original von harri
Ich hab dazu auch ein Frage.
Wenn man mehr als 3 oder 4 (?) Noten Punkte von der zuvor berecheneten Vornote abweicht, muss man doch in eine Abweichprüfung, oder?
Abeeer gilt das nur für den positiven Fall, d.h. wenn man sich um die Punktzahl verbessert oder muss man auch bei einer starken Verschlechterung in die Abweichprüfung?
Ich meine nämlich gehört zu haben, dass dies nur im positiven Falle eine Verpflichtung ist und im negativen nur eine Möglichkeit sich dann noch irgendwie zu verbessern.
Danke im Voraus!
Ich hab dazu auch ein Frage.
Wenn man mehr als 3 oder 4 (?) Noten Punkte von der zuvor berecheneten Vornote abweicht, muss man doch in eine Abweichprüfung, oder?
Abeeer gilt das nur für den positiven Fall, d.h. wenn man sich um die Punktzahl verbessert oder muss man auch bei einer starken Verschlechterung in die Abweichprüfung?
Ich meine nämlich gehört zu haben, dass dies nur im positiven Falle eine Verpflichtung ist und im negativen nur eine Möglichkeit sich dann noch irgendwie zu verbessern.
Danke im Voraus!

Aus den vorausgegangen Quartalsnoten (nicht Klausurnoten) wird eine Vornote mit Nachkommastellen errechnet. Von dieser Note darf man nach oben oder unten nur um 3,75 Punkte abweichen. Andernfalls MUSS man die Abweichprüfung machen, die wie eine mündliche 'normale' Prüfung ist. Wenn man mit seinem Ergebnis der Klasusur innerhalb der Abweichtoleranz unzufrieden ist, KANN man sich melden.
habe noch nie gehört das man ne mündliche Prüfung mit 0 Punkten abschließen kann. Dachte man kriegt mind. ne 5- wegen Erscheinens
I***W
ehm. Abiunity Nutzer
23.04.2012 um 17:20 Uhr
Zitat:
Original von KellyC
habe noch nie gehört das man ne mündliche Prüfung mit 0 Punkten abschließen kann. Dachte man kriegt mind. ne 5- wegen Erscheinens
habe noch nie gehört das man ne mündliche Prüfung mit 0 Punkten abschließen kann. Dachte man kriegt mind. ne 5- wegen Erscheinens
0 Punkte zu bekommen ist m.E. auch nicht so leicht, weil irgendwas immer da ist. Eine 6 bzw. 0 Punkte heißt entweder Verweigerung oder Nicht-Antreten ohne Attest.
Bei der Gelegenheit möchte ich nochmal daran erinnern, dass die ausgehängten Termine für die mündliche Prüfung in der Regel Termine sind, bei denen man 35 Minuten VORHER da sein muss (Vorbereitungszeit)