Allgemeines:
NachprüfungAllgemeines
Täuschung (§ 21)
Täuschungsversuch: 0 Punkte für Prüfungsteil.
In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung ): Abiturprüfung nicht bestanden.
Innerhalb eines Jahres kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.
Quelle:http://www.jag-emden.de/info/abitur.htm
Täuschungsversuch: 0 Punkte für Prüfungsteil.
In schweren Fällen (vorbereitete Täuschung ): Abiturprüfung nicht bestanden.
Innerhalb eines Jahres kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.
Quelle:http://www.jag-emden.de/info/abitur.htm
wir wurden zig mal darüber belehrt
kann mir nicht vorstellen, dass das bei euch garnicht der fall war...
...ansonsten könnten sie dir ja eigtl nur die klausur mit 0pkt anrechnen (wie bei ner normalen klausur)
?!
kann mir nicht vorstellen, dass das bei euch garnicht der fall war...
...ansonsten könnten sie dir ja eigtl nur die klausur mit 0pkt anrechnen (wie bei ner normalen klausur)
?!
auch wenn du nicht belehrt wurdest gilt das für dich das wurde uns auch nicht nur in der belehrung gesagt sondern noch vor jeder prüfung einmal midestens und da das bei dir mit deinen lernzetteln ja ein vorbereiteter täuschungsversuch war ist der besonders schwerwiegend und du fällst eigentlich durch die prüfung auch wenn du weitrerschreiben durftest die überprüfen das jetzt halt nur aber du solltest davon ausgehen, dass du dein abi dieses knicken kannst und ne sonder runde drehst so leid mir das für dich tut
__________________Abi 09 - Yes we can!!