Cooler Adblocker Abiunity kannst du auch ohne Adblocker werbefrei nutzen ;) Einfach registrieren und mehr als 10 Bedankungen sammeln!
 
L***x
ehm. Abiunity Nutzer
04.06.2019 um 17:41 Uhr
@Guru
"Anmerkung: In einigen Bundesländern ist es eventuell möglich, auch mit 0 Punkten in einem Fach das Abitur zu bestehen. Grundsätzlich gilt aber 0 Punkte = Arbeitsverweigerung = Durchgefallen." Quelle https://www.abi-rechner.com/rund-ums-abi/die-100-punkte-regel/

Hier ist die Vorschrift, dass man in NRW KEINE 0 Punkte haben darf: "In den Prüfungen müsst ihr mit mindestens 100 Punkte abschließen. Keine davon darf mit 0 Punkten bewertet worden sein; nur 2 Fächer , darunter ein LK, dürfen unter 5 Punkte bekommen (Unterkurse)." Quelle https://abirechner.org/Nordrhein-Westfalen.html

Aber wie Charlotte richtig schrieb, können 0 Punkte in der Klausur mit einer mündlichen Prüfung ausgeglichen werden.
Zuletzt bearbeitet von Lenixx am 04.06.2019 um 17:44 Uhr
-1
#392909
 
Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
04.06.2019 um 18:01 Uhr
Gut. Nach diesem Beitrag bin ich aus der Diskussion raus.

Der Abirechner ist keine zuverlässige Quelle, was das angeht.

Entscheidend ist für NRW die Prüfungsverordnung für die gymnasiale Oberstufe - in der Form, wie sie vom Schulministerium veröffetnlich wird. Hier https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO-GOSt.pdf
kann man sie nachlesen. §29, Absatz 4 regelt die Bedingungen für den Abiturbereich. Da steht nichts davon drin, dass eine Bewertung mit 0 Punkten dazu führt, dass man nicht bestanden hat. Da kann der Abirechner behaupten, was er will. Wer esa nicht glaubt, fragt bei der Oberstufenkoordination in der Schule nach.

Und als Ergänzug: 0 Punkte auf dem Zeugnis sind tatsächlich ein KO-Kriterium, wenn es ein verpflichtender Kurs ist.
Zuletzt bearbeitet von Guru am 04.06.2019 um 18:05 Uhr
1
#392911
 
abi2019nrw
Schüler | Nordrhein-Westfalen
04.06.2019 um 22:59 Uhr
Ich habe beim Schulministerium NRW eine E-Mail geschrieben. Diese haben heute geantwortet:

"Die Vorgaben und Bedingungen, unter denen die Abiturprüfung als bestanden gilt, werden in §29 Abs. 4 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) genannt, den ich nachstehend zitiere:

(4) Für den Abiturbereich gelten folgende Bedingungen:
1. Wird keine besondere Lernleistung gemäß § 17 eingebracht, müssen mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 25 Punkte erreicht sein.
2. Wird eine besondere Lernleistung gemäß § 17 eingebracht, müssen mindestens in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, im Abiturbereich mindestens jeweils 20 Punkte erreicht sein.
3. Im Abiturbereich gemäß Absatz 2 müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht sein.

Für den Fall, dass die Leistungen in einem Abiturfach mit 0 Punkten bewertet werden, sieht die APO-GOSt keine gesonderte Regelung vor."


Also hat Guru in diesem Fall recht gehabt.

Jedoch werde ich mich in den nächsten Tagen bei meinen Beratungslehrern nochmal informieren, um wirklich sicher zu gehen.
Zuletzt bearbeitet von abi2019nrw am 04.06.2019 um 23:01 Uhr
1
#392916
 
aleyna671
Schüler | Nordrhein-Westfalen
07.06.2019 um 14:33 Uhr
Also ich hatte in bio auch nur 2 punkte und habe trotzdem ein 3.0 abi also mach dir kein kopf du brauchst nur ein fach wo du ne 2 hast mindestens
0
#392963
 
Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
07.06.2019 um 18:26 Uhr
Auch das stimmt nicht.
Wer einmal zwei Punkte hat, kommt mit je 6 Punkten in den anderen Prpfungen durch.
0
#392971
Cooler Adblocker Abiunity kannst du auch ohne Adblocker werbefrei nutzen ;) Einfach registrieren und mehr als 10 Bedankungen sammeln!
x
BBCodes