Die Klausuren können auf Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingesehen werden. Aber was bringt es? Die Korrektur wird von zwei Lehrern durchgeführt, in der Regel weiß man ja, was man geschrieben hat.
Unter Umständen kann es in seltenen Fällen schon etwas bringen. Soll auch Zweitkorrektoren geben, die sich die Klausur nur flüchtig angucken oder sich der Benotung eines anderen Lehrers/Lehrerin einfach anpassen. Außerdem sind viele Schüler/Schülerinnen bestimmt auch einfach neugierig auf ihre Klausur.
Zuletzt bearbeitet von JokerFCB am 26.04.2017 um 10:16 Uhr
Solche Fälle kenne ich nicht. Mit meiner Unterschrift bestätige ich ja, dass ich die Bewertung so, wie sie da steht, trage. Dass Schüler an ihrer Klausur selbst interessiert sind, muss ein Phänomen sein, dass plötzlich mit dem Abitur entsteht. Vorher geht es doch meistens um die Note und fertig ... ;-) oder?
Auch wenn Sie solche Fälle nicht kennen, heißt das noch lange nicht, dass es solche Fälle nicht geben kann. Recht auf Einsicht in die eigenen Klausuren wird ja vom Gesetzgeber auch nicht ohne Grund gewährt: Alleine, dass man im Zweifel dieses Recht in Anspruch nehmen kann (und meiner Meinung nach auch sollte) erhöht die Qualität der Korrektur, da der Korrektor die Note nun vor mehreren Personen auch verantworten/tragen muss.
Verallgemeinerung
Zitat:
Dass Schüler an ihrer Klausur selbst interessiert sind, muss ein Phänomen sein, dass plötzlich mit dem Abitur entsteht. Vorher geht es doch meistens um die Note und fertig ... ;-) oder?
Verallgemeinerung
Zuletzt bearbeitet von JokerFCB am 26.04.2017 um 10:21 Uhr