Man darf nicht alle eN-Klausuren unterm Strich schreiben.
In allen 5 Prüfungsfächern kriegst du eine Abi-Note, entweder durch die schriftliche oder die mündliche Prüfung.
Alle werden mit vier multipliziert, so dass in der Summe genau 100 herauskommt, wenn man immer 05 P. kriegt.
Die oben zitierte Regelung ist die einzige mir bekannte.
Man muss also in drei P-Fächern mindestens 05 kriegen, oder andersherum: Höchstens zwei Fächer mit weniger als 05 P.
In allen 5 Prüfungsfächern kriegst du eine Abi-Note, entweder durch die schriftliche oder die mündliche Prüfung.
Alle werden mit vier multipliziert, so dass in der Summe genau 100 herauskommt, wenn man immer 05 P. kriegt.
Die oben zitierte Regelung ist die einzige mir bekannte.
Man muss also in drei P-Fächern mindestens 05 kriegen, oder andersherum: Höchstens zwei Fächer mit weniger als 05 P.
Also sagen wir ich habe diese Noten:
P1 (LK) -> 9 Punkte
P2 (LK) -> 8 Punkte
P3 (LK) -> 4 Punkte
P4(GK) -> 2 Punkte
P5 (GK) -> 6 Punkte
Müsste ich wegen den zwei "Unterkursen" dann in die Nachprüfung, oder wäre das Abitur auch so bestanden ?
P1 (LK) -> 9 Punkte
P2 (LK) -> 8 Punkte
P3 (LK) -> 4 Punkte
P4(GK) -> 2 Punkte
P5 (GK) -> 6 Punkte
Müsste ich wegen den zwei "Unterkursen" dann in die Nachprüfung, oder wäre das Abitur auch so bestanden ?
Alles im Grünen Bereich, da du drei Fächer mit mindestens 05 P. hättest.
Die Frage der Nachprüfung hängt nicht in erster Linie von den Noten ab, sondern davon, ob und wie stark sie von deinen bisherigen Noten abweichen. Früher MUSSTE man bei einer Abweichung von 5 Punkten nach unten oder nach oben in eine Nachprüfung. Das ist heute nicht mehr so, sondern der/die Vorsitzende der Prüfungskomission (meistens SchulleiterIn, manchmal DezernentIn) legt fest, ob eine Nachprüfung stattfindet.
Und dann kann man sich natürlich auch noch freiwillig zur Nachprüfung melden ...
Die Frage der Nachprüfung hängt nicht in erster Linie von den Noten ab, sondern davon, ob und wie stark sie von deinen bisherigen Noten abweichen. Früher MUSSTE man bei einer Abweichung von 5 Punkten nach unten oder nach oben in eine Nachprüfung. Das ist heute nicht mehr so, sondern der/die Vorsitzende der Prüfungskomission (meistens SchulleiterIn, manchmal DezernentIn) legt fest, ob eine Nachprüfung stattfindet.
Und dann kann man sich natürlich auch noch freiwillig zur Nachprüfung melden ...
(Falls!) ich noch in P5 einen Unterkurs hätte, müsste ich dann in eine Nachprüfung oder wäre das Abitur ganz im Eimer ?
100 Punkte wären ja erreicht, aber halt mit 3 Unterkursen
100 Punkte wären ja erreicht, aber halt mit 3 Unterkursen
Zuletzt bearbeitet von hallowie123 am 13.04.2016 um 17:59 Uhr
Zitat:
Original von hallowie123
(Falls!) ich noch in P5 einen Unterkurs hätte, müsste ich dann in eine Nachprüfung oder wäre das Abitur ganz im Eimer ?
100 Punkte wären ja erreicht, aber halt mit 3 Unterkursen
(Falls!) ich noch in P5 einen Unterkurs hätte, müsste ich dann in eine Nachprüfung oder wäre das Abitur ganz im Eimer ?
100 Punkte wären ja erreicht, aber halt mit 3 Unterkursen
Soweit ich weiß darfst du höchstens 2 Unterkurse in den Abiturprüfungen haben. Ab zwei Unterkursen MUSST du in die Nachprüfung, so wurde es uns erzählt. Du packst das schon!