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sabs
Schüler | Niedersachsen
02.04.2008 um 22:41 Uhr
also hmm
hab in irgendeiner datei von hier etwas von boxen gelesen in denen die subventionen unterteilt sind.
käme bestimmt shclau wenn man so was inner prüfung shcreibt.
hatten das aber noch gar nie
und hab nu versucht im netz schlau zu werden, steht auch einiges drin, aber iwie so wirklich wills mir nicht einleuchten (vllt liegts daran das ich so müde bin,noch sooo viel vorhab heut und mir der kaffe grad ausgegangen is=)
naja vllt wisst ihr ja mehr darüber und habt lust mir das zu erklären ansonsten werd ich wohl noch mal auf die suche gehen, wenn ich etwas mehr bei der sache bin=)
liebe grüße
sabs
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ganzzzzzz gorßes dankeschön an alle die versuchen mir zu helfen..großes Grinsen
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#1134
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devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
02.04.2008 um 23:12 Uhr
In der WTO ist der Protektionismus durch Subventionen mehr oder weniger erlaubt. Da Zölle als Mittel des staatlichen Protektionismus nur noch eingeschränkt eingesetzt werden dürfen, haben sich andere Formen etabliert, die eigenen Produkte im Welthandel zu unterstützen. Reiche Länder fördern den Export ihrer Waren über Subventionen und unterbieten so die einheimischen Waren in armen Ländern. Die WTO unterscheidet verschiedene Arten von Subventionen, von denen nur eine Art („gelbe Box“) beschränkt und langfristig abzubauen ist, während die anderen Formen („grüne Box“, „blaue Box“) erlaubt bleiben. Die meisten Subventionen der „Subventionssupermächte“ USA und EU sind den nicht eingeschränkten Subventionskategorien zugeordnet.

Das kamm aus Wiki (Stichwort WTO)
und das hier kommt von Germanwatch:
http://www.germanwatch.org/tw/glossar.htm#GelbeBox
oder auch aus Wiki (Stichwort: Agreement on Agriculture - AoA, bzw. Uruguay-Runde, die Geburtsstunde der WTO):


Agreement on Agriculture - AoA Während der Uruguay-Runde wurde das sogenannte Agrarabkommen vereinbart (1994 in Marrakesch). Es setzt für alle WTO-Mitglieder die Regeln für den Agrarhandel fest. Die Umsetzung soll für Entwicklungsländer in zehn Jahren (1995-2005) und für Industrieländer in fünf Jahren (1995-2000) erfolgen. Einige der Regeln dieses Abkommens sind in sogenannten "Boxen" zusammengefasst:


Gelbe Box (Amber Box)

Zahlungen an Produzenten und andere inländische Subventionen, die unter den Bestimmungen des Agrarabkommens der Uruguay-Runde reduziert, aber nicht beseitigt werden sollen. In der gelben Box enthaltene Ausgaben sind den Reduktionen basierend auf dem Aggregierten Stützungsmaß ("Aggregate Measurement of Support", AMS) unterworfen. Das AMS ist eine kalkulatorische Größe, welche die staatliche Unterstützung für landwirtschaftliche Produzenten umfaßt. Ausgenommen sind lediglich jene Ausgaben, die in den anderen Artikeln des Abkommens freigestellt sind. Alle Agrarausgaben der Regierung sollten in der Gelben Box sein, außer sie entsprechen den Kriterien der anderen Boxen (Blaue oder Grüne Box). Bei der EU fällt z.B. die Marktpreisstützung in die Gelbe Box.

Blaue Box

Mit dem "Blair-House-Abkommen " zwischen der EU und den USA gelang 1992 der "Durchbruch" in den Agrarverhandlungen in der Uruguay-Runde, die sog. Blaue Box wurde geschaffen. Der Artikel 6.5. des AoA besagt, dass die Blaue Box den Ländern unbegrenzte Ausgaben für Direktzahlungen an Landwirte erlaubt, wenn diese Zahlungen an "produktionsbeschränkende Programme" gekoppelt sind. Die Zahlungen sind hierbei auf festgelegte Flächen und Felder bezogen oder werden pro Vieh berechnet. Bei der EU sind das die Flächen- und Tierprämien sowie die Flächenstillegungsprämien.

Grüne Box

Diese Box wird im Agrarabkommen als Anhang 2 des AoA bezeichnet. Es ist eine Liste von Direktzahlungen, die von den AMS-Berechnungen (Gelbe Box) ausgenommen sind.

Abs.2.: Allgemeine Dienstleistungen z.B. Forschung, Beratung, Inspektionsdienste etc.
Abs.3.: Öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit
Abs.4: Interne Nahrungsmittelhilfe (zum aktuellen Marktpreis)
Abs.5.: Direktzahlungen an Erzeuger
Abs.6.: Entkoppelte Einkommensunterstützung
Abs.7.: Finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Einkommensversicherungen und anderen Einkommenssicherungsprogrammen
Abs.8.: Zahlungen als Hilfe bei Naturkatastrophen
Abs.9.: Strukturanpassungshilfe in Form von Ruhestandsprogrammen für Erzeuger
Abs.10.: Strukturanpassungshilfe in Form von Programmen zur Stillegung von Ressourcen
Abs.11.: Strukturanpassungshilfe in Form von Investitionsbeihilfen
Abs.12.: Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen
Abs.13.: Zahlung im Rahmen von Regionalbeihilfeprogrammen
Die Direktzahlungen an Erzeuger sind an nichts anderes gebunden sind als an eine feste, historische "Basisperiode" (sog. entkoppelte Zahlungen).
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devian (Julius)
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#1136
 
sabs
Schüler | Niedersachsen
02.04.2008 um 23:26 Uhr
hehe...ja das gute alte wikipedia. daran hat ich nu gar nich gedacht..

ohh ganz ganz viele dankeschöne...jaja...hab ja gesagt bin ganz schön fertig mit der welt=)

liebe grüße
sabs
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ganzzzzzz gorßes dankeschön an alle die versuchen mir zu helfen..großes Grinsen
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#1137
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BBCodes