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devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
07.03.2008 um 12:06 Uhr
Schutz vor Handelshemmnisse

Dies ist eine kleine Power Point Präsentation zum Thema Schutz vor Handelshemmissen die im Rahmen eines Schulprojektes entstanden ist. Leider ist die Power Point Präsentation als Video und ohne Ton gespeicher. Wer die Power Point Präsentation benötigt, muss sich bei mir melden großes Grinsen

Viel Spaß Freude




Zwar erklährt sich das Video von Selbst, hier jedoch noch ein kleines Kommentar:
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Schutz gegen Handelshemmnisse:
Handelshemmnisse sind Maßnahmen eines Drittlandes, die die Möglichkeit eines Landes Waren in dieses Drittland zu importieren behindern und beeinflussen, sodass sich das Produkt schwerer Absätzen lässt.


Um vor diesen Handelshemmnissen die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft zu schützen gibt es seit 1995 eine Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 3286/94), die es dem betroffenen Wirtschaftszweig, einem betroffenen Unternehmen, mehreren Unternehmen oder einem Mitgliedsstaat erlaubt, einen Antrag auf Vorgehen gegen die Handelshemmnisse einzureichen. Ziel ist es den Schaden im Einklang mit den internationalen Handelsregeln, insbesondere den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln, zu beseitigen.

Die Verordnung gilt nicht nur für Güter sondern auch für bestimmte Dienstleistungen, insbesondere für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Bei der Antragstellung muss der Antragsteller genügend Beweise haben. Der Antrag wird dann an die EU-Kommission für Handel gestellt und dort unter bestimmten Faktoren geprüft, die da wären zum Beispiel: Volumen der betreffenden Einfuhren oder Ausfuhren, Preise der Konkurrenten uvm.
Der Antrag wir schriftlich an die Kommission gestellt, die ein Konsultationsverfahren, mit einem Vertreter der Kommission und Vertretern aller Mitgliedsstaaten, einleitet. In dem Verfahren besteht die Möglichkeit der Vertreter ihren Standpunkt darzulegen. Die Kommission muss innerhalb von 45 Tagen beschließen, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
Wird der Antrag als statthaft befunden, wird ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.
Es folgen vier Mögliche Szenarien:

1. Das Verfahren wird eingestellt, da sich in dem Untersuchungsverfahren herausstellt, dass die Interessen der Gemeinschaft keine Maßnahmen erfordern.

2. Das Verfahren wird ausgesetzt, da das betroffene Land die Handelshemmnisse beseitigt.

3. Das Verfahren wird ausgesetzt, da sich die beteiligten Länder um eine beidseitige Lösung bemühen.

4. Es müssen handelspolitischer Maßnahmen eingeleitet werden, um das recht der Gemeinschaft zu gewährleisten. Die handelspolitischen Maßnahmen stellen dabei alle Möglichen Handelshemmnisse dar, die die Ein- oder Ausfuhrbedingungen des Drittlandes verändern oder den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem betreffenden Drittland in anderer Weise beeinflusst.
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devian (Julius)
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#475
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S***y
ehm. Abiunity Nutzer
14.04.2008 um 10:03 Uhr
Egal,was dran kommt,viel erfolg morgen°°°°° großes Grinsen
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#2797
 
Laisza
Schüler | Niedersachsen
27.09.2012 um 22:17 Uhr
Hey, smile

also wir haben gerade mit dem Thema Internationale Wirtschaftsbeziehungen/ Strukturen und Theorien internationaler Handelsbeziehungen angefangen und natürlich auch das Thema Handelshemmnisse angesprochen...
Das Video sieht vielversprechend aus um einige Handelshemmnisse jedoch ist es ja wie du es gesagt hast ohne Ton...
deshalb wende ich mich mal an dich :-)
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#205701
 
devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
01.10.2012 um 11:44 Uhr
Welche Fragen hast Du denn?
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devian (Julius)
0
#205742
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BBCodes