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KekoG
Schüler | Niedersachsen
05.06.2019 um 15:36 Uhr
https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/ Kultusministerium_Niedersachsen_Das_MatheAbi_19_in_Niedersachsen_eine_Farce


Neu, fundiert, konkret: Hier ist die Unterschriftenliste auch nicht öffentlich, was das ganze etwas einfacher macht.
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#392924
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Frodo123
Schüler | Niedersachsen
07.06.2019 um 12:42 Uhr
Ich denke wir müssen noch viel mehr Druck auf ihn ausüben. Wir können es nicht weiterhin nur über Petitionen versuchen, sondern müssen denke ich, auch besonders über die Medien Druck auf das Kultusministerium ausüben. Wir können uns nicht weiter so behandeln lassen!!!
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#392957
 
Keinschüler
Freiwilliger Helfer | Niedersachsen
14.06.2019 um 14:53 Uhr
Hallo ins Forum,
Petitionen, Druck auf das Ministerium über Medien ausüben, alles nicht zielführend, wenn es um sinnvolle Kritik an den LK Prüfungsarbeiten in Mathematik in Niedersachsen geht.
Zum Glück lässt sich ein Ministerium nicht unter Druck setzen, muss ich an dieser Stelle deutlich sagen.

Die Ergebnisse in den LK Klausuren in Mathematik sind sehr unterschiedlich ausgefallen. Das macht eine generelle Kritik nicht einfacher, weil auf Seiten der Prüfungsersteller logischerweise auf die Schüler hingewiesen werden kann, die besser als in den Vorklausuren abgeschnitten haben.

Wer ein sehr gravierend schlechteres Ergebnis in der LK Abi Klausur in Mathe erreicht hat als in den LK Klausuren vor dem Abi, wird über Petitionen oder Medien nicht weiterkommen. Das beeindruckt ein Ministerium nicht.

Die Mitteilung eines Prüfungsergebnisses, hier die möglicherweise schlechte Note im Abi LK Mathe, ist ein "Verwaltungsakt".
Klingt kühl und sachlich, ist es auch. Behörden agieren nach Außen über Verwaltungsakte. Die können begünstigend sein (hier wäre das eine gute Note) oder sie können belastend sein (hier wäre das die schlechte Note).

Wer damit nicht einverstanden ist, legt WIDERSPRUCH gegen dieses Prüfungsergebnis ein. Bei der zuständigen Schule (Behörde).

Jetzt wirds aber schon knifflig, der Widerspruch muss begründet werden.
Und diese Gründe müssen wieder überprüfbar sein.

Wenn die Behörde/Schule zu dem Ergebnis kommt, dass dem Widerspruch des einzelnen Schülers nicht abgeholfen werden kann (was ich zu 100 % befürchte und erwarte) steht dem einzelnen Schüler, der sich durch den Widerspruch "betroffen" gemacht hat, der Klageweg vor das Verwaltungsgericht zu.

Verwaltungsgerichte tun sich sehr schwer bei der Überprüfung von Prüfungsergebnissen oder Aufgabenstellungen in Prüfungen. Vergleichbar ist das ein wenig mit Beurteilungen von Beamten. Hier prüfen die Verwaltungsgerichte grundsätzlich nur noch hinsichtlich etwaiger Formfehler. Ob eine Beurteilung "gerecht" oder im Vergleich zu anderen Beurteilten angemessen war, darauf lassen sich Verwaltungsgerichte schon lange nicht mehr ein. Wie sollen sie das auch beurteilen????

Wenn also jemand nicht bereit ist, die mitgeteilte Note zu akzeptieren, dann soll derjenige einen Verwaltungsjuristen hinzuziehen und sich beraten lassen, ob dieser einen zielführenden Widerspruch formulieren kann, bzw. begründen kann.

1. Zur Fristwahrung also erstmal innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.

2. Dann zum Verwaltungsjuristen und sich beraten, nachfragen, ob der einen Widerspruch gut begründen kann, die Begründung zum Widerspruch an die Behörde nachreichen.

Erfolgversprechend wäre es, wenn der Jurist dem Ministerium nachweisen könnte, dass es bei der Erstellung der Aufgaben einen echten Formfehler gemacht hat.

Das kostet Geld.

Denkbar wäre, dass sich alle Schüler, die mit der Note nicht einverstanden sind, zusammentun. Also jeder formuliert erstmal seinen Widerspruch. Das muss jeder für sich tun, um sich "betroffen zu machen".
Dann sucht man sich einen richtig guten und erfolgreichen Verwaltungsjuristen. Den würde ich mir in Hannover suchen und dazu das Internet befragen. Der soll überprüfen, ob er die Prüfungsaufgaben, die Erstellung der Aufgaben durch das Ministerium angreifen kann.

Ob das alles erfolgreich ist???

Ich habe da meine Zweifel.


Bin gespannt.
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#393043
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BBCodes