Niedersachsen – Mathematik:
0 Punkte KlausurMathematik
Hab mal beim Kultusministerium Niedersachsen angefragt. Hier die Antwort:
In Niedersachsen schließt eine Abiturprüfungsklausur mit 0 Punkten ein Bestehen nicht aus. Es müssen in Block II (Abiturprüfung) mindestens 100 Punkte (nach der vorgeschriebenen Berechnung) und in drei Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden (s. auch § 15 Abs. 3 Sätze 8 und 9 AVO-GOBAK). Bei einer Abiturprüfungsklausur mit 0 Punkten ist von einer zusätzlichen mündlichen Prüfung auszugehen (§ 13 Abs. 1 AVO-GOBAK). Ausgeschlossen ist jedoch die Einbringung eines Schulhalbjahresergebnisses mit 0 Punkten (s. auch § 15 Abs. 2 Satz 2 AVO-GOBAK).
Du darfst also 0 Punkte schreiben solange du auf die 100 Punkte kommst und in 3 Prüfungen über 5 Pkt hast. Nur in den Halbjahreszeugnissen darfst du keine 0 Punkte haben.
In anderen Bundesländern siehts jedoch wieder anders aus.
In Niedersachsen schließt eine Abiturprüfungsklausur mit 0 Punkten ein Bestehen nicht aus. Es müssen in Block II (Abiturprüfung) mindestens 100 Punkte (nach der vorgeschriebenen Berechnung) und in drei Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden (s. auch § 15 Abs. 3 Sätze 8 und 9 AVO-GOBAK). Bei einer Abiturprüfungsklausur mit 0 Punkten ist von einer zusätzlichen mündlichen Prüfung auszugehen (§ 13 Abs. 1 AVO-GOBAK). Ausgeschlossen ist jedoch die Einbringung eines Schulhalbjahresergebnisses mit 0 Punkten (s. auch § 15 Abs. 2 Satz 2 AVO-GOBAK).
Du darfst also 0 Punkte schreiben solange du auf die 100 Punkte kommst und in 3 Prüfungen über 5 Pkt hast. Nur in den Halbjahreszeugnissen darfst du keine 0 Punkte haben.
In anderen Bundesländern siehts jedoch wieder anders aus.
Eine Nachprüfung zählt zu 1/3, die geschriebene schriftliche Leistung zählt zu 2/3. Damit bekommt man bei 14 Pkt gerade mal 5 Punkte, wenn man schriftlich 0 Punkte geschrieben hat.
Zuletzt bearbeitet von Wirtschaftsfreak am 14.05.2018 um 16:42 Uhr