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Anonym
30.04.2018 um 14:24 Uhr
Hallo,
ich habe zwei Fragen bezüglich des Hypothesentests:
1. Kommt nur der einseitige Test dran?
2. Normalerweise nimmt man als Nullhypothese ja die Aussage des "Angeklagten" an, also geht von seiner Unschuld aus. Aber wenn davor erfahrungsgemäß eine andere Wahrscheinlichkeit gegolten hat, die bekannt ist, und jetzt eine Behauptung aufgestellt wird, wie z.B. "Erfahrungsgemäß sind 10 Prozent der Brillen defekt. Ein Händler behauptet durch eine neue Produktionsmethode, dass es weniger sind.", nimmt man dann die Wahrscheinlichkeit die davor gegolten hat oder die neue als Nullhypothese an? Also sprich:
H0: p kleiner größer gleich 10 oder H0: p kleiner 10 ?

Viele Dank im Vorraus
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#374076
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eugenia2
Schüler | Baden-Württemberg
30.04.2018 um 20:19 Uhr
1. es kommen nur einseitige dran

2. H0: p= 0,1
H1: p< 0,1
Zur Erklärung: Es wird behauptet, dass 10% (0,1) der Brillen defekt sind. Nun kommt ein andrer Händler und meint, dass es weniger seien, folglich überprüfst du die Hypothese darauf, ob es wirklich weniger sind.
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#374101
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BBCodes