Hallo erstmal, ich wollte einmal Nachfragen, ob es sich bei dem Demokratiemodell des Grundgesetzes um die FDGO handelt, oder ob es zwei verschiedene Sachen sind, die aufeinander aufbauen.
LG
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In der fdgo sind alle wichtigen Merkmale des Modells enthalten (Grundrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortung der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Mehrparteienprinzip, Chancengleichheit der Parteien, Opposition, Unabhängigkeit der Gerichte). Ich würde aber zusätzlich auf das Demokratieprinzip, das Bundesstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip (aus Art. 20) eingehen. Die fdgo bezeichnet ja die Verfassungsordnung der Bundesrepublik, also steht da auch alles zum Demokratiemodell drin, ganz das selbe ist es aber trodzdem nicht.