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Selina888
Schüler | Hessen
19.12.2016 um 21:28 Uhr
Hallo Leute,
Bin gerade total verwirrt und hoffe jemand kann mir helfen

Jeder Staat hat zwar die Aufgabe sein Volk zu schützen aber wenn der Staat dazu nicht in der Lage ist, fällt dies der UN zu.
Darf die UN ab da nur einschreiten, wenn die Konfliktparteien einwilligen oder darf es auch ohne Einwilligung, wenn es den Weltfrieden gefährdet?

Ich hab zwar schon oft gehört nur durch Einwilligung, aber was ist dann mit den Zwangsmaßnahmen, die die UN verhängen darf?
Beispiel war ja der Völkermord in Ruanda...da haben sie ja die Einwilligung nicht bekommen, aber ich dachte eben wie beim ersten Satz- es fällt der UN zu

Ich hoffe ihr könnt verstehen was ich meine hahah
LG
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devian
Administrator | Nordrhein-Westfalen
12.09.2017 um 18:56 Uhr
Um es kurz zu machen. Die UN kann auch Maßnahmen ergreifen und verhängen, wenn die Konfliktpartei nicht einverstanden ist. So zum Beispiel gerade auch in Nord Korea. Dort haben die Vereinten Nationen Sanktionen verhängt. Das Nord Korea damit nicht einverstanden ist, sollte ja klar sein.
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devian (Julius)
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