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snschkm
Schüler | Baden-Württemberg
02.04.2016 um 15:55 Uhr
Hallo zusammen!

Ich bin 24 und mache mein Abi auf dem zweiten Bildungsweg, wohne auch nicht mehr bei meinen Eltern. Jetzt habe ich mich gefragt, inwieweit ich einen Anspruch auf ALG in der Zeit zwischen Abgang und Beginn des WiSe habe. Vielleicht hat ja hier jemand eine Antwort oder irgendwie Erfahrung.

Liebe Grüße
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#328644
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timhdr1234
Schüler | Nordrhein-Westfalen
03.04.2016 um 17:40 Uhr
Hallo,

Das kommt drauf an. Falls du noch nicht gearbeitet haben solltest, dann wird dir nur die Grundsicherung in From von ALG 2 zugesprochen. ALG 1 erhältst du nur wenn du mindestens 12 Monate vorher beschäftigt gewesen bist.
Weiß allerdings nicht, wie die administrativen Hürden da aussehen.
Zuletzt bearbeitet von timhdr1234 am 03.04.2016 um 16:41 Uhr
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#328943
 
Jana_bvb09
Schüler | Nordrhein-Westfalen
03.04.2016 um 19:27 Uhr
Für ALG muss du 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ich nehme an, hast du noch nicht, also erhälst du eine Grundsicherung, die aber nicht unter Arbeitslosengeld zählt.
Hast du bereits 12 Monate am Stück gearbeitet und folge dessen auch eingezahlt, erhälst du eine gewisse Zeit (Ich glaube max. 12 Monate) ALG 1 und danach ALG 2.
Ansonsten wird das unter etwas anderes laufen, aber weder ALG 1 noch 2 dürften dir zustehen, wenn du keine 12 Monate gearbeitet hast.
Das wird dann unter Sozialhilfe o. ä. laufen.
Ansonsten einfach in der zuständigen Behörde nachfragen oder einen Flyer mit nehmen.
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#329006
 
timhdr1234
Schüler | Nordrhein-Westfalen
04.04.2016 um 15:59 Uhr
Zitat:
Original von Jana_bvb09

Hast du bereits 12 Monate am Stück gearbeitet und folge dessen auch eingezahlt, erhälst du eine gewisse Zeit (Ich glaube max. 12 Monate) ALG 1 und danach ALG 2.
Ansonsten wird das unter etwas anderes laufen, aber weder ALG 1 noch 2 dürften dir zustehen, wenn du keine 12 Monate gearbeitet hast.
Das wird dann unter Sozialhilfe o. ä. laufen.
.


Das ist nicht korrekt. Arbeitslosengeld II steht einem auch zu, wenn man zuvor kein ALG I bezogen hat. Beispielsweise gibt es sogar gewisse "Aufstocker", welche erwerbstätig sind aber deren Einkommen nicht reicht um ihr Existenzminimum zu decken. Auch diese Personen beziehen ALG II. Sozialhilfe wird dann ausgezahlt, wenn Personen erwerbsunfähig sind und diese ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können. ALG II wird dann ausgezahlt, wenn Personen zwar erwerbsfähig sind, diese aber keinem Beschäftigungsverhältnis beiwohnen. Der Regelbedarf von alleinstehenden Personen beträgt hierbei ca. 391€
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#329363
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BBCodes