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G***i
ehm. Abiunity Nutzer
29.04.2013 um 19:14 Uhr
Hey,

ich habe gerade Abitur gemacht, allerdings sind bei uns in der Stufe einige Schüler mit ihrer (vorangekündigten) Note sehr unzufrieden und es steht die Frage im Raum, ob einige, spezielle Lehrer wirklich "fair" bewertet haben.

Ich wüsste nun gerne, ab wann es in Hessen möglich ist, die Prüfung einzusehen, ich habe irgendwo mal was von wegen 5/10 Jahren gehört, kann mir das aber nicht wirklich vorstellen, dass bei der Abschlussprüfung der Schule so wenig Transparenz geboten wird, von daher wüsste ich gerne, ob mir da jemand mehr zu sagen kann, am besten natürlich mit Link zum passenden Paragraphen im hessischen Schulgesetz.

lg Gandhii
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#254857
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Sina...
Schüler | Hessen
03.05.2013 um 14:52 Uhr
1 Jahr später darfst du die Klausur einsehen in der Schule, sie jedoch nicht mitnehmen. Man kann doch an der Bewertung der Lehrer nichts ändern?!
0
#255587
 
G***i
ehm. Abiunity Nutzer
09.06.2013 um 14:23 Uhr
Danke smile

Und wie sieht es aus mit Protokollen der Mündlichen, kann man die auch einsehen?
0
#259565
 
k***r
ehm. Abiunity Nutzer
09.06.2013 um 14:38 Uhr
Mahatma Gandhi Augenzwinkern
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#259568
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BBCodes