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Autumnhope
Schüler | Nordrhein-Westfalen
17.05.2019 um 01:13 Uhr
Hä man darf nach nicht bestandener Abiprüfung das Jahr wiederholen? ich dachte immer nicht bestanden ist nicht bestanden und man kann nur bevor man die Prüfungen antritt, sich entscheiden zu wiederholen, weil man zu schlecht ist.
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#392292
 
L***x
ehm. Abiunity Nutzer
17.05.2019 um 08:39 Uhr
Wenn man das Abi nicht besteht, darf man das letzte Jahr wiederholen, wobei es da egal ist ob man in der Oberstufe schon mal wiederholt hat.
Also normalerweise darf man in der Oberstufe nur einmal wiederholen, wenn jedoch das Abi nicht bestanden wurde, dann darf man immer wiederholen, wenn man möchte. Also bei drei Oberstufenjahren sind maximal fünf Schuljahre erlaubt.

Man kann also theoretisch folgende Oberstufenlaufbahnen haben: EF- EF- Q1- Q2- Q2 oder EF- Q1- Q1- Q2- Q2 oder EF- Q1- Q2- Q2

Letzteres (also nur Q2 wiederholt) ist bei mir der Fall. Deswegen war ich letztes Jahr im Abi und dieses Jahr eben auch noch mal.
Zuletzt bearbeitet von Lenixx am 17.05.2019 um 07:41 Uhr
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#392294
 
Autumnhope
Schüler | Nordrhein-Westfalen
17.05.2019 um 21:25 Uhr
achso gut zu wissen, danke für die Erklärung smile
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#392328
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BBCodes