Hallo Sarah ,
sag mal , ist Religionslehre nicht nur als schriftliches Fach zugelassen ?
schau mal https://www.brd.nrw.de/schule/gymnasien_abitur_zweiter_Bildungsweg/pdf/Merkblatt_zur_Abiturpruefung_fuer_Externe_.pdf da heißt es doch "Religionslehre kann als schriftliches Prüfungsfach das Aufgabenfeld II vertreten. Die Prüfungsbedingungen
im Fach Geschichte bleiben von dieser Regelung unberührt."
LG
sag mal , ist Religionslehre nicht nur als schriftliches Fach zugelassen ?
schau mal https://www.brd.nrw.de/schule/gymnasien_abitur_zweiter_Bildungsweg/pdf/Merkblatt_zur_Abiturpruefung_fuer_Externe_.pdf da heißt es doch "Religionslehre kann als schriftliches Prüfungsfach das Aufgabenfeld II vertreten. Die Prüfungsbedingungen
im Fach Geschichte bleiben von dieser Regelung unberührt."
LG
Hallo Ariana G.!
Der Satz bedeutet so viel wie, du kannst Religion entweder als schriftliches Fach, oder als mündliches Fach wählen.
Egal wie du Religion wählst, du MUSST immer auch eine Prüfung in Geschichte machen.
Sonst hast du kein Abitur.
Gruß,
Liliyana
Der Satz bedeutet so viel wie, du kannst Religion entweder als schriftliches Fach, oder als mündliches Fach wählen.
Egal wie du Religion wählst, du MUSST immer auch eine Prüfung in Geschichte machen.
Sonst hast du kein Abitur.
Gruß,
Liliyana
__________________DANKE abiunity!
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