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Ariana G.
Schüler | Nordrhein-Westfalen
15.08.2018 um 17:04 Uhr
Hallo Sarah smile ,
sag mal , ist Religionslehre nicht nur als schriftliches Fach zugelassen ?

schau mal https://www.brd.nrw.de/schule/gymnasien_abitur_zweiter_Bildungsweg/pdf/Merkblatt_zur_Abiturpruefung_fuer_Externe_.pdf da heißt es doch "Religionslehre kann als schriftliches Prüfungsfach das Aufgabenfeld II vertreten. Die Prüfungsbedingungen
im Fach Geschichte bleiben von dieser Regelung unberührt."

LG
0
#376151
 
Liliy-Me
Freiwilliger Helfer | Nordrhein-Westfalen
  • Abiunity Supporter
19.08.2018 um 00:47 Uhr
Hallo Ariana G.!

Der Satz bedeutet so viel wie, du kannst Religion entweder als schriftliches Fach, oder als mündliches Fach wählen.
Egal wie du Religion wählst, du MUSST immer auch eine Prüfung in Geschichte machen.
Sonst hast du kein Abitur.

Gruß,
Liliyana
__________________

DANKE abiunity! smile

...nett hier großes Grinsen
2
#376153
 
Ariana G.
Schüler | Nordrhein-Westfalen
20.08.2018 um 00:37 Uhr
Danke dir für die hilfreiche Information Liliyana ! smile
0
#376156
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