Wünsche, Anregungen, Kritik:
Nach schriftlichen Prüfungen doch wiederholen?Wünsche, Anregungen, Kritik
Hallo!
Ich hab im ersten Block 441 Punkte gesammelt und hab dann glaube ich sehr sehr knapp ein 1,9er Schnitt. Die Abiprüfungen liefen denke ich ganz oke, aber mein Schnitt verbessern werden die nicht. An sich hatte ich echt gute Noten nur bin in der Q2 viel schlechter geworden. Ich wollte das jetzte eigentlich durchziehen, aber mir wird nun bewusst, dass ich mit meinem Schnitt nichts studieren kann (nicht das was ich möchte). Es steht jetzt nur noch meine mündliche an. Ich bin am überlegen die jetzt entweder absichtlich mit 0 Punkten abzuschließen oder zu warten bis ich meine Noten habe und dann gegenenenfalls wiederhole. Kann man das überhaupt? Und ist das generell ratsam?
Ich hab im ersten Block 441 Punkte gesammelt und hab dann glaube ich sehr sehr knapp ein 1,9er Schnitt. Die Abiprüfungen liefen denke ich ganz oke, aber mein Schnitt verbessern werden die nicht. An sich hatte ich echt gute Noten nur bin in der Q2 viel schlechter geworden. Ich wollte das jetzte eigentlich durchziehen, aber mir wird nun bewusst, dass ich mit meinem Schnitt nichts studieren kann (nicht das was ich möchte). Es steht jetzt nur noch meine mündliche an. Ich bin am überlegen die jetzt entweder absichtlich mit 0 Punkten abzuschließen oder zu warten bis ich meine Noten habe und dann gegenenenfalls wiederhole. Kann man das überhaupt? Und ist das generell ratsam?
Davon würde ich dir abraten... zieh es lieber durch und nimm gg falls ein paar Wartesemester in kauf die du durch eine fachbezogene Ausbildung verkürzen kannst. Aber jetzt alles hin zu werfen ist viel zu riskant und wird eine menge Arbeit und auch Bürokratie arbeit.
Nicht wiederholen, Wartesemester definitiv in Kauf nehmen. Ich würde mir an deiner Stelle jegliche Universitäten, die dein Wunschfach anbieten, in Deutschland ansehen. Ganz einfach aus dem Grund, weil der NC nicht überall gleich hoch ist! Und wenn du nichts finden solltest, suchst du dir entweder ein anderes Fach, nimmst dir ein Auslandssemester bspw. Work and Travel oder arbeitest in diesem Zeitraum. Eine entsprechende Ausbildung jetzt noch zu finden, kann sich als schwierig herausstellen.
Zuletzt bearbeitet von Wirtschaftsfreak am 14.05.2018 um 16:46 Uhr
NRW: §41, Abs.3 APO-GOST: Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Auch mit einmal 0 Punkten hast du übrigens bestanden.
Auch mit einmal 0 Punkten hast du übrigens bestanden.