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Geschichtscrack
Schüler | Nordrhein-Westfalen
25.04.2018 um 15:36 Uhr
Hallo,
ich habe die Vermutung, dass ich einer schriftlichen Abiturprüfung um mehr als 3,75 Notenpunkte von der Vorbenotung abweichen werde und folglich in die mündliche Abweichungsprüfung muss. unentschlossen

Es stellen sich mir nun folgende Fragen und ich wäre euch dankbar, wenn eine Person sie mir beantworten würde:

1. Wie wird die Abweichungsprüfung ablaufen?
2. Welche Themen dürfen in der Abweichungsprüfung abgefragt werden?
3. Wie setzt sich die Endnote aus der Abiturprüfung und der Abweichungsprüfung zusammen?
4. Werden auf dem Abiturzeugnis sowohl die Note der Abiturprüfung als auch der Abweichprüfung erscheinen?

Viele Grüße
Geschichtscrack
Zuletzt bearbeitet von Geschichtscrack am 25.04.2018 um 16:29 Uhr
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#372997
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nele_0610
Schüler | Nordrhein-Westfalen
25.04.2018 um 16:28 Uhr
Hey,
Warum weißt du das jetzt schon?
Also ich mein eine Abweichprüfung ist so wie die mündliche Prüfung in deinem 4. Abifach.
Die Lehrer dürfen alle Themen der Q-Phase drannehmen, also alle die man auch für die schriftliche können musste.
Wie sich das dann zusammenrechnet weiß ich nicht.. und ich glaub auf dem Zeugnis steht später nur die Endnote..
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#373011
 
Geschichtscrack
Schüler | Nordrhein-Westfalen
25.04.2018 um 17:13 Uhr
@nele_0610
weil ich die Vermutung gehabt habe und sie meinem Lehrer mitgeteilt habe.
Zuletzt bearbeitet von Geschichtscrack am 25.04.2018 um 16:27 Uhr
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#373038
 
Clary8
Schüler | Nordrhein-Westfalen
25.04.2018 um 17:47 Uhr
soweit ich weiß wird das so ablaufen, wie die mündliche Prüfung im vierten abiturfach. Das einzige Thema, was meine ich nicht abgefragt werden darf, ist die Klausur die du bearbeitet hast. Also die Klausur mit den Themen in diesem Kontext darin, die du von den anderen ausgewählt hast, darf nicht abgefragt werden, wenn du verstehst was ich meine^^
Als Beispiel, wenn ich in deutsch von drei Klausuren die mit Kafka aussuchen würde, dürfte Kafka in meiner abweichungsprüfung nicht dran kommen, aber die anderen beiden Themen der beiden anderen Klausuren bzw. der generelle Rest darf abgefragt werden
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#373058
 
HVG-US-1
Schüler | Nordrhein-Westfalen
26.04.2018 um 18:55 Uhr
Die mündliche Nachprüfung in NRW zählt zu 1/3 der Gesamtnote und die Klausur zu 2/3.
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#373374
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BBCodes