Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich der Prinzipien der WTO. Wo genau besteht der Unterschied zwischen dem Inländerprinzip und der Meistbegünstigung?
Danke schon mal im Voraus
ich habe eine Frage bezüglich der Prinzipien der WTO. Wo genau besteht der Unterschied zwischen dem Inländerprinzip und der Meistbegünstigung?
Danke schon mal im Voraus
Zuletzt bearbeitet von Berchti_ am 10.04.2018 um 10:36 Uhr
Hey Berchti,
es ist meiner Meinung nach so, dass du deine eigenen Waren nicht bevorzugen warst (Inländer) und das du jeden gleich behandeln musst (Meistbegünstigung).
es ist meiner Meinung nach so, dass du deine eigenen Waren nicht bevorzugen warst (Inländer) und das du jeden gleich behandeln musst (Meistbegünstigung).
Danke für deine Antwort, es dürfen ja trotz Inländerprinzip Zölle erhoben werden, muss dieser „Nachteil“ dann für alle gleich sein? Weil, das wäre dann ja wieder ein Aspekt der Meistbegpnstigung, im Prinzip geht es ja dann nicht um Vorteile sondern gleiche Nachteile für alle?
Meines Erachtens war es doch so, dass ein Staat zum Schutz seiner inländisches Wirtschaft Zölle erheben darf, aber dann für alle Handelspartner. Lies das aber lieber nochmal im Buch nach ich habe gerade keine Unterlagen vor mir liegen