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abitur2016soeasy
Schüler | Nordrhein-Westfalen
14.04.2016 um 10:03 Uhr
Moin,

nachdem ich jetzt mehrere Zusammenfassungen etc. gelesen habe und versucht habe im Internet verständliche Definitionen zu finden, verstehe ich den Unterschied zwischen pflichtgemäß und aus Pflicht handeln bei Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten einfach nicht... Könnte mir das mal jemand versuchen anschaulich zu erklären?

Schonmal danke im Voraus!
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#337178
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Cloe-Ann
Schüler | Nordrhein-Westfalen
14.04.2016 um 13:39 Uhr
Hey, also da kann man auch nichts unterscheiden soweit ich weiß.
Kant unterscheidet eigentlich zwischen:
pflichtgemäß - eine Handlung aus Notwendigkeit vor der Achtung des Gesetztes
pflichtwidrig – moralisch verwerflich
pflichtgemäß mit Neigung – macht man diese Handlung nun aus Pflicht oder aus Neigung.
Da letzteres unklar sei, zeugen nur Handlungen aus Pflicht vom guten Willen.

Hoffe, dass es etwas weiter hilft.
LG
2
#337379
 
vivimularo
Schüler | Nordrhein-Westfalen
15.04.2016 um 00:32 Uhr
Nein die Maxime einer Handlung hat nur dann einen moralischen Wert/Gehalt wenn sie aus Pflicht heraus getan wird (diese Pflicht ist verstandesbedingt und positiv) wenn etwas aber pflichtgemäß getan wird sieht Kant das negativ an weil das andere Beweggründe sind zB. eigener Vorteil. Sprich wenn du einem Obdachlosen Geld gibt's weil du ihm helfen möchtest (Moral= guter Wille + Pflicht) ist das positiv und du tust es aus Pflicht, wenn du es ihm jedoch nur gibst um deine Freundin zu beeindrucken ist das pflichtgemäß weil du ein negatives Motiv hast.
6
#337983
 
Anyna
Schüler | Nordrhein-Westfalen
25.04.2016 um 17:50 Uhr
Mein Lehrer hat mir das ziemlich eindeutig erklärt, klingt so auch recht logisch.
Aus Pflicht handelt man, wenn man sich verpflichtet fühlt, beziehungsweise die Pflicht als guten Beweggrund anerkennt. Wenn ich jemanden beispielsweise rette, weil ich mich innerlich dazu verpflichtet fühle und dabei nicht an meine eigene Bereicherung denke. Dann ist die Handlung moralisch wertvoll.
Pflichtgemäß handelt man, wenn man sich nur in der äußeren Handlung an die Pflicht hält, aber die Pflicht einem eigentlich nicht so wichtig ist. Wenn ich zum Beispiel einem Bettler einen Euro gebe, um meine Freunde zu beeindrucken. Dann ist das ja pflichtgemäß, da ich die Pflicht gewissermaßen erfüllt habe, meine Neigung war es aber nicht, aus Pflicht zu handeln, sondern andere zu beeindrucken. Damit ist die Handlung moralisch wertlos.
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#342002
 
anni..90
Schüler | Hessen
20.05.2018 um 17:26 Uhr
Kann man bei Kant sagen:
Handlung aus Pflicht :
- klug
- moralisch
- unabhängig von Neigungen
- Achtung vor dem moralischen Gesetz - Maxime?

danke
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#375416
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