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Anonym
26.06.2015 um 17:11 Uhr
Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich des externen Abiturs.
In diesem Jahr hätte ich eigentlich mein Abitur erhalten, wenn ich nicht trotz 95 Punkten wegen einem fehlenden Leistungskurs-Punkt durchgefallen wäre. Jetzt überlege ich, ob ich die Q2 (12.Klasse) wiederholen oder mit der Fachhochschulreife (3,5) von der Schule abgehen soll. Eine große Verbesserung der Noten ist meiner Ansicht nach nicht abzusehen, da ich durch mein Stottern sehr zurückhaltend bin und die familiäre Situation für mich einfach zu unruhig ist.
Daher würde ich eher das Abitur auf einem Abendgymnasium nachholen und mich nächstes Jahr auf eine Ausbildung bewerben.
Doch wie wird das rein theoretisch geregelt, wenn ich es noch einmal versuchen würde und nochmal durchfalle...
Könnte man bei 2x Durchfallen durch das Abitur überhaupt noch ein externes Abitur an einer Abendschule ablegen?

p.s Ich komme aus NRW.
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#321618
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gruene.maeuse
Freiwilliger Helfer | Nordrhein-Westfalen
27.06.2015 um 16:54 Uhr
Nach zweimaligem Durchfallen gibt es keinen Versuch mehr. Für das Externenabitur braucht man auch die Voraussetzung, dass man ein Jahr vorher nicht auf eine "normale" Schule gegangen ist und: man sollte über 18 sein.

Genauere Vorgaben gibt es hier:

http://www.brd.nrw.de/schule/gymnasien_abitur/service/Merkblatt_zur_Abiturpruefung_fuer_Externe_.pdf

Das gilt für ganz NRW und alle Bezirksregierungen. Hast Du noch mehr Fragen, dann wendest Du Dich am besten an Deine Bezirksregierung.

Wegen des Stotterns: wie sieht es mit Nachteilsausgleichen aus? Hast Du Dich danach schon erkundigt. Vielleicht besteht die Möglichkeit der stärkeren Gewichtung von schriftlichen Leistungen?

Ich habe auf die Schnelle dazu diese Seite gefunden:

http://www.bvss.de/schule/nachteilsausgleich

Ansonsten gibt es viele Informationen hier: http://www.bvss.de/schule/nachteilsausgleich

Ich drücke Dir die Daumen, dass für Dich etwas dabei ist.
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#321627
 
vonflauschig
Schüler | Schleswig-Holstein
29.06.2015 um 21:14 Uhr
Als ich mich für meine Prüfungen anmelden wollte, musste ich unterschreiben, dass ich noch kein Abitur besitze und auch keine zwei Versuche gewagt hätte, nicht in meinem Bundesland, nicht in einem anderen, nicht im Ausland.
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#321655
 
Anonym
01.07.2015 um 10:03 Uhr
@vonflauschig
In wie weit darf man keinen zweiten Versuch haben? 2x Qualifikationsphase (also 11.Klasse und 12.Klasse) oder nur die reine Abiturprüfung?
Ich habe die 11.Klasse nämlich schon auf Grund von zu vielen Krankheitszeiten freiwillig wiederholt, sodass ich die Höchstverweildauer in der Oberstufe von 4 Jahren eigentlich überschritten habe und an regulären Gymnasien nur noch die 12.Klasse wiederholen dürfte.
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#321670
 
vonflauschig
Schüler | Schleswig-Holstein
01.07.2015 um 20:18 Uhr
Ich musste unterschreiben, dass ich bislang nicht zweimal an einer Abiturprüfung teigenommen habe. Also ging es nur um die tatsächlichen Prüfungen. Ich bin gerade bei den mündlichen (habe morgen die letzten 3), es ist mein erster Versuch. Eine von uns ist gestern durchgefallen und sie darf noch einmal an den Prüfungen teilnehmen.
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#321674
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BBCodes