Ich hatte Heute mein erste Bestehensprüfung und habe mich um 10 Punkte verbessert, jetzt muss ich in Physik und Sowi noch insgesamt 5 Punkte rausholen um mein Abitur zu bestehen. Nun ist mir aufgefallen, dass ich wenn ich mich in Physik verschlechtern würde, aber in Sowi 5 Punkte kriege mein Abi nicht bestehen würde, nur weil ich die Prüfungen in der falschen Reihenfolge angesetzt habe. Kann das sein, oder würde die schlechtere Note weggestrichen werden?
Warum genau soll die Reihenfolge da eine Rolle spielen? Was ist dir aufgefallen?
Entscheidend ist die Punktesumme am Ende. Wenn du zwischenzeitlich nach einer Prüfung in die Situation kommst, dass du nicht mehr bestehen kannst, dann werden die weiteren Prüfungen nicht mehr durchgeführt, du bist durchgefallen.
Und nein, da wird nichts gestrichen. Eine Verschlechterung ist natürlich möglich.
Entscheidend ist die Punktesumme am Ende. Wenn du zwischenzeitlich nach einer Prüfung in die Situation kommst, dass du nicht mehr bestehen kannst, dann werden die weiteren Prüfungen nicht mehr durchgeführt, du bist durchgefallen.
Und nein, da wird nichts gestrichen. Eine Verschlechterung ist natürlich möglich.
Die Reihenfolge hat nur einen Einfluss darauf, ob man evtl. schon früher aufhören kann; wenn nach der 1. oder 2. Prüfung bereits ausreichend Punkte erreicht sind, muss die 3. nicht mehr angetreten werden. Wenn sich nach der 2. Prüfung abzeichnet, dass man das Abitur nicht mehr bestehen kann, weil man in der 3. Prüfung z.B. mehr als die existierende Maximalpunktzahl dafür erreichen müsste, wird der Prüfungsdurchlauf abgebrochen. Aber das wäre ja auch bei einer anderen Reihenfolge das Endergebnis.
Hatte schon jemand seine Bestehensprüfung? Wie wurden die Aufgaben gestellt und welche Tipps kannst du geben?
Bestehensprüfungen sind normale Prüfungen, sowohl im Aufbau als in den Erwartungen. Jenachdem, wie viel Punkte der Prüfling erreichen muss, ist der Anspruch höher oder niedriger.
Es geht um den Erwerb der Hochschulreife, den höchsten Schulabschluss. Dafür muss dann doch ein Minimum an Leistung erkennbar sein.
Es geht um den Erwerb der Hochschulreife, den höchsten Schulabschluss. Dafür muss dann doch ein Minimum an Leistung erkennbar sein.
Zuletzt bearbeitet von laprof am 25.06.2017 um 17:01 Uhr