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k***r
ehm. Abiunity Nutzer
08.06.2013 um 17:25 Uhr
ü
Zuletzt bearbeitet von kikimeier am 11.06.2013 um 15:52 Uhr
0
#259499
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N***2
ehm. Abiunity Nutzer
08.06.2013 um 17:30 Uhr
Jetzt ist eh zu spät. Ich hätte mich einfach flott vom Acker gemacht. Als ob der euch 5min hinterher sprintet großes Grinsen
1
#259500
 
k***r
ehm. Abiunity Nutzer
08.06.2013 um 18:40 Uhr
g
Zuletzt bearbeitet von kikimeier am 11.06.2013 um 15:51 Uhr
0
#259505
 
Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
08.06.2013 um 20:48 Uhr
Mit Sicherheit dürfen die das.
Die Bahn hat auf Bahnhöfen Hausrecht und ihr habt euch, wie das so schön heißt, eine Leistung erschlichen.
Da würde ich jetzt einfach zu stehen und die Konsequenzen tragen.
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#259520
 
Karin441
Freiwilliger Helfer | Thüringen
08.06.2013 um 21:29 Uhr
So lange ihr auf dem Bahnsteig seit oder auch im Gebäude der Bahn seit müsst ihr euren Fahrschein bei euch behalten. So sagt es der Gesetzgeber (also dürfen Sie kontrollieren) erst wenn ihr 500 m vom Eigentum der Bahn weg seit darf nicht mehr kontrolliert werden. Das ist das selbe wie bei Ladendiebstahl.
2
#259522
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BBCodes