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Guru
Schüler | Nordrhein-Westfalen
07.06.2013 um 19:00 Uhr
Zitat:
Original von BeAggro
Du kannst in Deutschland alles und jeden anzeigen und anfechten , jederzeit.


Stimmt nicht. Es wäre ggf. zu klären, ob es sich bei der Note um einen sog. Verwaltungsakt handelt. Nur dagegen kann man klagen.

Zitat:
Original von BeAggro
Denn Lehrern ist es eigentlich verboten Schülern zu sagen was vorkommen kann usw. weil die Schüler dann psychisch voll auf diesem einen Gebiet hängen und den Rest komplett ausblenden.


Stimmt auch nicht. Verboten ist das, weil es sich um eine Abiturprüfung und nicht um ein Schülerreferat zu irgendeinem Thema handelt. Und da geht es um umangreiches Wissen.


Zitat:
Original von Yakufisch
kann ich auch nach den nachprüfungen den anwalt herholen? (falls ich nicht bestehe)


Natürlich nicht. Gerichte usw. finden es extrem unglaubwürdig, wenn man den Grund, weswegen man tatsächlich oder gefühlt ungerecht behandelt wurde, kennt und z.B. durch das Antreten der Nachprüfung erstmal akzeptiert, bei einem schlechten Ergebnis der Prüfung dann aber plötzlich aktiv gegen etwas wird, das man vorher geschluckt hat.



Zitat:
Original von Yakufisch
kann er mir die prüfungsnote nicht auch einfach hochsetzen und sagen es war ein fehler in der benotung seinerseits?


Die Prüfungsnote muss zum Protokolll der Prüfung passen. Offensichtlich ist das, was du zum Kalten krieg gesagt hast, ja ziemlich schlecht. Das, was du zu einem anderen Thema gesagt hast, auch. Sonst hättest du keine 5 bekommen.
Wenn jetzt das Protokoll also fachlich eine Menge Lücken hat, welche Note solltest du denn bekommen? Solld er Lehrer dir eine 3 geben, weil du vielleicht eine 3 gehabt hättest, wenn du auf das Theme Kalter Krieg vorbereitet gewesen wärest? Wenn er das tut, braucht man die Prüfungen ja gar nicht mehr antreten, sondern jeder kriegt irgendeine Note. [/quote]
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#259432
 
Alex385
Schüler | Nordrhein-Westfalen
17.06.2013 um 19:34 Uhr
Also ich habe in Pädagogik 3 Punkte bekommen (4. Fach mündlich). Das ist schon mal größter Schwachsinn.
Ich hab die 15 Minuten im ersten Prüfungsteil selbstständig gefüllt und wusste es viel.
Im zweiten Teil wurde ich dann von meiner Fachlehrerin befragt und wusste auch zu antworten.
Nur einmal hatte ich einen Aussetzer und wusste nicht, wie sie die Frage meint.
Darauf hin fragte ich nach "Könnten Sie mir die Frage bitte nochmal stellen, ich verstehe nicht, wie sie es meinen".
Ansonsten war es echt gut. Ich bekam auch ein extremleichtes Thema (Gewalt und NS Pädagogik).

So. Ich hatte ein extrem gutes Gefühl und dachte echt ich hab eine 3+ bis 2. Also in dem Bereich etwas.
Dann gehe ich mit einem Lächeln meine Note abholen und der Schulleiter sagt "Es sieht ganz schlecht aus, 5+".
Ich dachte, die wollen mich verarschen. Habe am nächsten Tag direkt einen Widerspruch geschrieben.
Darauf hin durfte ich ins Protokoll schauen und es war echt der größte Mist aufgeschrieben worden.
Die Argumente für meine 3 Punkte, also die5+ waren "zu wenig fahcliche Tiefe" und diese eine Nachfrage.

Nun meine Frage: Ist das echt ein Grund? "Zu wenig fachliche Tiefe" ist wohl ein Scherz.
Vor allem war ich total selbstsicher in der Prüfung und hab weder nervös gewirkt noch iwie geschwitzt oÄ.
Und wegen einer Nachfrage können die mich nicht auch wirklich direkt so negativ einstufen.

Im Verlaufe dieser Woche kriege ich erneute Post aus Detmold (Bezirksregierung).
Die teilen mir mit, ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht und dann muss ich weitersehen.

Also Fazit: Schreib einen Widerspruch. Niemand verdient eine 5, wenn er nicht der größte Vollidiot auf Erden ist!
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#260264
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BBCodes